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PayTV Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Bei Pay-TV-Anbietern in Europa könnte bald das große Zähneklappern einsetzen. Schuld daran ist die Wirtin eines Pubs im südenglischen Portsmouth. Sie könnte mit ihrer Klage das Bezahlfernsehen in Europa revolutionieren. Am 4. Oktober will der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sein Urteil verkünden.
Die Geschäfte von Fußballklubs und TV-Sendern in Europa könnten vor einer revolutionären Umwälzung stehen. Grund ist eine bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vermarktung der englischen Premier League. Der Fußballverband hatte Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt.

Murphy hatte in ihrer Kneipe mit einem günstig bei einer griechischen Pay-TV-Plattform abgeschlossenen Abonnement Premiere-League-Fußball gezeigt. Der Grund für den Einsatz der entsprechenden Karte war naheliegend: Die Gebühren, um die Premier-League-Spiele über den britischen Pay-TV-Anbieter BSkyB zu zeigen, belaufen sich für Pubs teilweise auf über 1 000 Pfund im Jahr. Die Wirtin argumentierte, sie könne den griechischen Sender sehen, da sie ein Abo bezahlt habe und der Sender die Übertragungsrechte der Premier League gekauft habe.

Die Wirtin ging gegen die Klage des Vereins vor und wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die Richterin argumentiert, die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen. Das impliziert: Wenn es Murphy erlaubt ist, müsste dies wohl auch jedem andern Kunden gestattet werden.

Zwar ist diese Empfehlung rechtlich noch nicht bindend, doch im Allgemeinen folgen die Richter den Vorlagen der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung soll jetzt am 4. Oktober fallen. Sollte im Sinne der Wirtin entschieden werden, könnte das für BSkyB bedeuten, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal des Senders über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro abgeschlossenen Verträge im Ausland.

Zuschauer in ganz Europa fordern bereits seit Jahren den grenzübergreifenden TV-Genuss und somit die Abomöglichkeit von Pay-TV-Paketen innerhalb der Europäischen Union. Während man versucht, die Staaten untereinander immer enger miteinander zu verknüpfen, die Grenzen zu öffnen und die Märkte anzugleichen, ist dies beim Fernsehen kein Thema. Ganz im Gegenteil: Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten und immer teureren Lizenzkosten codieren mehr und mehr Kanäle über Satellit und vermarkten ihre Programme ausschließlich im Heimatland.

Einzig sogenannte Auslandskanäle, sprich Sender, die für im Ausland lebende Bürger gedacht sind, sind in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden noch frei zu empfangen. Andere Staaten wie beispielweise Dänemark, Schweden und Norwegen lassen die Nachbarn gar nicht in den TV-Markt einblicken. Selbst die Auslandsprogramme werden zum Unmut vieler deutscher Zuschauer in diesen Staaten codiert.

Dass grenzübergreifendes Pay-TV bereits heute Wirklichkeit ist, beweisen die Erotikanbieter. Sender wie Free X TV oder das "Redlight"-TV-Paket können über Sat-Shops in ganz Europa zu nahezu identischen Preisen abonniert werden. Ein Unterschied zum klassischen Pay-TV besteht darin, dass diese Anbieter ihre Pakete ausschließlich als Prepaid-Pakete vertreiben, soll heißen, der Kunde bezahlt beim Kauf der Karte einmalig für das Angebot. Nach Einschieben der Karte in Receiver oder CI-Modul wird der Countdown in dieser aktiviert und zählt die verbleibende Zeit herunter.

Weitere Hintergründe zum Pay-TV-Empfang in Europa lesen Sie in unserem Link veralten (gelöscht).

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Ja denke ich auch. Schade.
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Wenn der EuGH für eine Öffnung des Marktes entscheidet, dann müssen ALLE PayTv-Senderechte neu verhandelt werden!
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

also Spielfilm-technisch ist es eigentlich kein Problem bei den PayTV-Anbietern: Anzahl der Kunden (des PayTV-Paketes) = Anzahl der Zuschauer für die gezahlt werden muss an den Rechteinhaber, unabhängig vom "Land des PayTV-Kunden". Das es offiziell kein ausländisches PayTV gab/gibt, unabhängig vom Land/PayTV-Anbieter, sehe ich mehr in den zusätzlichen Kosten - biete ich offiziell ein Abo in mehreren Ländern an, dann muss ich dort auch Support gewähren, aber wieviele Spanier, Portugiesen, Engländer usw würden schon ein deutsches PayTV bestellen ? das kann man an den Fingern einer Hand abzählen würde ich mal sagen. Etwas anders vielleicht bei englischem PayTV, ich hatte auch viele Jahre SkyUK (Variety + Knowledge Paket), aber wo SkyDE auf den HD-Sendern fast immer O-Ton anbietet hab ich das nun auch abbestellt, das reicht mir zum frisch halten meines Englisch aus :)) Sport ist halt ein grosses Problem, denn wie schon geschrieben kann ich z.B. den Inseaffen für BuLi nicht das Geld abnehmen, was in Deutschland dafür bezahlt wird und umgekehrt natürlich genauso. Die englische Premier-League im Sportpaket ist OK, aber 16,irgendwas Euro würde kein Deutscher NUR für englischen Fussball hinlegen - und die Problemmatik gilt natürlich für jedes "Ausland". Von daher wird es entweder garkein ausländischen Fussball mehr geben (also so europaweit gesehen), für mich zumindest kurzfristig die wahrscheinlichste Lösung, oder es wird deutlich teurer. Alternative Möglichkeit, dass es ausgelagert wird und zumindest formal-rechtlich über einen Drittanbieter läuft, der dann über die hiesigen PayTV-Plattform aboniert werden kann, z.B. die UEFA. Aber dann wird man auch deutlich tiefer in die Tasche greifen dürfen als Kunde, habe aber die Option alles sehen zu können an EU-Fussball, bestenfalls gibts noch einen (geringen) Preisnachlass wegen der Sprache. Für die Wirtin, die ja ein kommerzielles Angebot für ihre Kneipe benötigt, wirds dabei auf jedenall teurer, aber eventuell wird es dann auch nur über Sky UK gehen (also in diesem speziellen Fall als Beispiel) - wo europaweiter Fussball via UEFA (oder was auch immer da eingerichtet wird) vermarktet werden könnte, sprich auch über SkyUK (wenn auch viel teurer als die UK-Premiere-League für Griechenland) vermaktet wird, gibts zumindest kein Argument mehr bezüglich Medienfreiheit, denn das Angebot als solches ist ja da (nur deutlich teurer). Ausländische Sender wie den ORF/AustriaSat wird man dann wohl auch im Ausland/Deutschland abonieren können. Das Angebot ist ja ganz nett (seit einigen Monaten ja wieder offen/gehackt), aber wer würde in Österreich die TV-Gebühren (heisst natürlich nicht GEZ, aber die Kosten sind recht ähnlich) zahlen wollen ? ich denke nur sehr wenige *g* und ATV und Puls4 (die fallen mir gerade so ein als rein österreische Sender) kosten dann natürlich auch, so wie in Österreich halt auch.
 
Bundesliga zittert vor EU-Urteil über TV-Vermarktung am Dienstag

Bundesliga zittert vor EU-Urteil über TV-Vermarktung am Dienstag

IMG RemovedDie Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball steht vor einer einschneidenden Änderung. Die Bundesliga zittert vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der an diesem Dienstag in Luxemburg über die bisherige Praxis der Vergabe nationaler Exklusivrechte bei TV-Übertragungen von Spielen entscheiden will.

Eine Gutachterin des Gerichts hatte empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang der Spiele im Pay-TV zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter.

Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08). Die Pub-Besitzerin will durchsetzen, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann und stützt sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, sollten die Richter in Luxemburg tatsächlich einen europaweiten Wettbewerb durchsetzen. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.

Ein entsprechendes Urteil hätte zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar "gefährliche Zeiten". Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.

Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform.

Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.

Der Richterspruch wird wohl auch Auswirkungen auf den abgeschotteten Pay-TV-Markt in Europa haben. So ist es bislang nur über größere Umwege möglich, Bezahlprogramme beispielsweise vom britischen Anbieter BSkyB ein Abonnement in Deutschland zu beziehen. Sollten die Richter der Pub-Besitzerin Recht geben, stehen den Bezahlsender unangenehme Zeiten ins Haus.

Quelle: Sat+kabel
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober


  • Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV




Der Pay-TV-Markt in Europa steht vor einem Umbruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die nationalen Vermarktungsgrenzen und entschied, dass es Zuschauern nicht verboten werden darf, sich Decoderkarten für den Empfang ausländischer Bezahlplattformen zu beschaffen.
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Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Bezahlangeboten gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Eine Gutachterin des Gerichts hatte zuvor bereits empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang von Pay-TV-Übertragungen zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter.

Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer aus Sicht des Ligaverbands nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08). Die Pub-Besitzerin hat mit dem Präzedenzfall durchgesetzt, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann. Ihr Anwalt hatte sich in der Klagebegründung auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU gestützt. Dieser Einschätzung folgten die Richter in ihrem Urteil am Dienstag.


Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, nachdem die Richter in Luxemburg die Weichen für einen europaweiten Wettbewerb gestellt haben. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.

Die Entscheidung hat zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar "gefährliche Zeiten". Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.

Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform. Auch der Zugriff auf Spielfilme und andere Bezahlinhalte von attraktiven Konkurrenten aus dem deutschsprachigen Ausland könnte damit für die Kunden möglich werden. Bislang waren über Zwischenhändler abgeschlossene Abos für Angebote von BSkyB, Canal Digitaal und anderen Plattformen in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt gewesen. Das Urteil könnte nun den Weg zu ganz legal beim jeweiligen Anbieter abgeschlossenen Verträgen ebnen.

Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.

Quelle: digitalfernsehen
 
EU-Gerichtshof kippt Fußball-Exklusiv-Vermarktung

Der
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(EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag eine Änderung der Exklusiv-Vermarktung im Pay-TV-Bereich beschlossen.

Auslöser des Rechtsstreits war der Fall der Pub-Wirtin Karen Murphy, die in ihrer Kneipe im südenglischen Southsea im Jahr 2007 Live-Übertragungen von Spielen der Premier League gezeigt hatte. Dazu nutzte die Wirtin jedoch keine Gaststätten-Lizenz des britischen Pay-TV-Senders BSkyB, sondern importierte einen Satelliten-Decoder des Anbieters Nova, der seinerzeit die Übertragungsrechte für Premier-League-Spiele in Griechenland besaß. Dadurch sparte Murphy rund 6000 Euro (5200 britische Pfund) pro Jahr.
Bislang waren die Live-Übertragungen von Fußballspielen oder anderen Sportereignissen unter Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagt. Nach Ansicht der Richter verstoßen solche nationale Vorschriften gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.

Daraufhin wurde sie von der englischen Fußball-Liga verklagt. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das jetzt verkündete Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.
Die Konsequenz für die Bundesliga: Künftig können die Spiele im Pay-TV auch über ausländische Anbieter gebucht und empfangen werden.

Quelle: Bild

Nachtrag: Entschuldigung, habe übersehen, dass es das Thema schon gibt:
https://www.digital-eliteboard.com/threads/163649
 
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Schock für Sky - Pay-TV-Urteil hebelt Exklusivrechte in Europa aus

IMG RemovedBislang haben sich Pay-TV-Anbieter wie BSkyB auf dem europäischen Markt streng abgeschottet: Wer in Deutschland lebt, hat nur über dubiose Umwege die Chance, britisches Bezahlfernsehen zu sehen. Das wird sich bald ändern, denn im Streit um exklusive Vermarktungsrechte innerhalb Europas hat sich eine Pub-Besitzerin vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt.

So muss nun zunächst die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball geändert werden: Der EuGH
entschied am Dienstag in Luxemburg, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen die Nutzung ausländischer Smartcards nicht untersagt werden darf. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08). Eine Berufung ist nicht möglich, der juristische Krach dauerte mehrere Jahre.

Das Urteil geht aber weit über den aktuellen Streitfall hinaus, erstreckt sich auch auf andere Bereiche wie Spielfilme: In Zukunft können ausländische Pay-TV-Anbieter gefahrlos abonniert und konsumiert werden. Bis dato findet dies in einer rechtlichen Grauzone statt, weil Konzerne wie BSkyB unter anderem einen Wohnsitz im entsprechenden Land voraussetzen.

Ausgelöst hatte den Streit die britische Premier League, die sich mit einer Pub-Besitzerin anlegte, die mit einer griechischen Smartcard in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08). Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung der Karten geklagt. Unternehmen würden Smartcards aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer, ärgerte sich der Verband.

Die Pub-Besitzerin setzte mit dem Urteil durch, dass sie in Zukunft die Übertragungen vom Anbieter ihrer Wahl beziehen kann. Sie stützte sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU und erhielt vom höchsten europäischen Gericht recht.

Für den deutschen Pay-TV-Anbieter Sky ist der Richterspruch ein Schock

Auch für den deutschen Pay-TV-Anbieter Sky ist der Richterspruch ein Schock. So könnten Kneipenbesitzer hierzulande gefahrlos auf preiswertere Fußball-Abonnements ausweichen, sofern ausländische Anbieter Rechte für die Bundesliga oder UEFA-Spiele einkaufen und per Satellit übertragen. Der Aktienkurs des Münchner Bezahlsenders rauschte am Montagmorgen um mehr als fünf Prozent auf 1,66 Euro herunter, zuletzt dümpelte der Kurs längere Zeit bei rund zwei Euro.

Klar ist schon jetzt: Das EU-Urteil zu Ungunsten von BSkyB hat weitreichende Folgen für die gesamte Medienlandschaft in Europa und gilt auch für Musik oder Bücher. Rechteinhaber müssen in Zukunft europäische Vermarktungsstrategien entwickeln und dürfen keine Abschottung innerhalb der EU mehr betreiben.

Rechtsexperten hatten bereits im Vorfeld der EuGH-Entscheidung von einem "Bosman-Urteil" im Medienbereich gesprochen. Der Fußballer Jean-Marc Bosmann hatte mit einer Klage das europäische Transfersystem von Profispielern auf den Kopf gestellt. Das Urteil kam nicht aus heiterem Himmel: Bereits vor der Urteilsverkündung war eine hohe Gerichts-Gutachterin zu der Ansicht gekommen, dass durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die kommerzielle Verwertung der Rechte nicht unterlaufen werde. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.

In dem aktuellen Grundsatzurteil ging es übrigens auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, dass einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien. Fußballspiele selbst seien hingegen keine geschützten Werke. In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsse.

Quelle: Sat+kabel
 
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AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Gemäss heutiger Mitteilung von NDR Niedersachsen hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass die Exclusiv Vermarktung geändert werden mus. Die Verwendung von ausländischen Decoderkarten sei grundsätzlich rechtens.
:emoticon-0131-angel
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

Der Pay-TV-Markt in Europa steht vor einem Umbruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die nationalen Vermarktungsgrenzen und entschied, dass es Zuschauern nicht verboten werden darf, sich Decoderkarten für den Empfang ausländischer Bezahlplattformen zu beschaffen.

Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Bezahlangeboten gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.

Eine Gutachterin des Gerichts hatte zuvor bereits empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang von Pay-TV-Übertragungen zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter. Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer aus Sicht des Ligaverbands nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08).

Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die Wirtin aus Portsmouth hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt. Murphys Anwalt hatte sich auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU gestützt. Dieser Einschätzung folgten die Richter in ihrem Urteil am Dienstag. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.

Bundesliga drohen massive finanzielle Konsequenzen

Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, nachdem die Richter in Luxemburg die Weichen für einen europaweiten Wettbewerb gestellt haben. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der
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oder anderen Ligen kostengünstiger
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als nationale Pay-Sender.

Die Entscheidung hat zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar "gefährliche Zeiten". Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.

Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform. Unklar sind derzeit die Folgen des Urteils auf andere Pay-TV-Angebote wie Spielfilme und Serien.

Konsequenzen für Spielfilme und Serien noch nicht absehbar

Das EU-Gericht schränkte ein, dass sich das Urteil nicht auf urheberrechtlich geschützte Inhalte anwenden lasse. Bei einzelnen Teile einer Übertragung wie beispielsweise der Hymne der Premier League handele es sich um geschützte Werke. Fußballspiele selbst stuften die Richter hingegen nicht als geschützte Werke ein.

In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste. Auch der Zugriff auf Spielfilme und andere Bezahlinhalte von attraktiven Konkurrenten aus dem deutschsprachigen Ausland könnte damit für die Kunden nur eingeschränkt geöffnet werden. Bislang waren über Zwischenhändler abgeschlossene Abos für
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von BSkyB, Canal Digitaal und anderen ausländische Bezahlplattformen generell in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt gewesen.

Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.

Weitere Hintergründe zum Pay-TV-Empfang in Europa lesen Sie in unserem
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Quelle: Digitalfernsehen
 
Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

[Kommentar] Pay-TV-Urteil: Kein Grund für blinde Euphorie

Kommentar von Alexander Rösch, Chefredakteur DIGITALFERNSEHEN.de
Endlich britisches Pay-TV von BSkyB legal in ganz Europa abonnieren? Obacht: Wer das am Dienstag gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg in diese Richtung interpretiert, befindet sich auf dem Holzweg.

Das Wichtigste vorweg: "Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen" sind laut
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tatsächlich unzulässig. Ein System von exklusiven Lizenzen verstoße auch gegen das Wettbewerbsrecht der Union. Damit darf die Pub-Besitzern Karen Murphy aus dem englischen Portsmouth künftig legal eine Decoderkarte der griechischen Pay-TV-Plattform Nova nutzen, um ihren Gästen die britische Premier League kostengünstig zu zeigen. Der teurere nationale Konkurrent BSkyB geht leer aus.

Allerdings, und diese entscheidende Nuance geht im Jubel der Pay-TV-Community um die Entscheidung nahezu unter, die Richter pochten auch auf die Einhaltung des Urheberrechts. Während den gezeigten Fußball-Partien selbst kurioserweise keine Schutzwürdigkeit zugebilligt wurde, sieht das EuGH die Zustimmung des Urhebers für eine "öffentliche Wiedergabe", also etwa in Murphys Pub, bei der Auftaktvideo-Sequenz der Premier-League-Übertragungen oder der Musikhymne der britischen Liga als erforderlich an.

Welche Auswirkungen das Urteil auf den europäischen Pay-TV-Markt als Ganzes hat, werden Rechtsexperten in den nächsten Tagen einzuschätzen haben. Dabei sind Konflikte vorprogrammiert. Ist der Richterspruch nicht nur auf Fußball, sondern auch auf Spielfilme und Serien anzuwenden, so dass alle nationalen Grenzen fallen und Zuschauer sich künftig - Sprachhürden mal beiseite gelassen - aus dem Gesamtangebot in Europa das für sie günstigste
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aussuchen und direkt beim Anbieter abschließen können?

Ein Schlaraffenland, eine verführerische Vorstellung, aber auch hier dürfte das Thema Urheberrecht einen Riegel vorschieben. Verwertungsverträge sind in der Regel nur für einzelne Länder oder Sprachregionen abgeschlossen. Gerade die großen Hollywood-Studios, denen das Lizenzgeschäft Milliardenumsätze beschert, werden nicht kampflos hinnehmen, dass ein kleiner griechischer Pay-TV-Zwerg ihre Filme im englischen Originalton an Kunden in ganz Europa verbreitet und die Konkurrenz im Ausland deshalb wegen fehlender Exklusivität nur noch Kleckerbeträge anstelle der bisherigen Millionensummen überweist.

Dass auch der Zuschauer von der Entscheidung in Luxemburg profitiert, ist aber abzusehen. Das Rechtequartett wird neu durchgemischt, die Weichen für mehr Konkurrenz und damit niedrigere Preise sind gestellt. Großer Verlierer des heutigen Urteilsspruchs sind die Ligaverbände in Europa, denen künftig massive Einbußen in der Kasse drohen. Die "
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Zeiten", die der seit Monaten als Kämpfer für höhere TV-Gelder ins Feld ziehende Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenige prognostiziert, haben begonnen. Immerhin tragen allein die nationalen TV-Erlöse ein Drittel zum Umsatz der deutschen Bundesliga-Clubs bei.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Britische Pub-Wirtin erleichtert über Pay-TV-Urteil des EuGH

[Update] Wirtin erleichtert über Pay-TV-Urteil - DFL abwartend

Mit großer Erleichterung hat die von der britischen Premier League verklagte Pub-Wirtin Karen Murphy auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu grenzüberschreitenden Übertragungen im Bezahlfernsehen reagiert.

"Sie ist überwältigt vor Erleichterung", sagte ihr Anwalt Paul Dixon der BBC. Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag in Luxemburg entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen der Einsatz ausländischer Decoderkarten nicht verboten werden darf (
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). "Es war wie eine Achterbahnfahrt, es ging rauf und runter und hat Nerven gekostet. Es war eine seltsame Zeit und ich bin froh, dass es jetzt zu Ende geht", sagte die Wirtin selbst dem britischen BBC Radio 5.

Murphy hatte in ihrem Wirtshaus Spiele der englischen Premier League nicht über den in Großbritannien
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Bezahlsender Sky gezeigt, sondern ein Abonnement beim preisgünstigeren griechischen Konkurrenten Nova abgeschlossen. Dadurch sparte ihr mehr als 6 000 Pfund (rund 7 000 Euro) pro Jahr. Der britische Ligaverband FAPL hatte daraufhin Klage eingereicht.

"Es war ein langer Weg für sie, aber sie ist hocherfreut, dass der Fall nun wieder nach London vor den High Court zurückkommt, wo er bald abgeschlossen wird, wie wir hoffen", sagte Anwalt Dixon. Das Urteil auf europäischer Ebene muss noch von einem britischen Gericht bestätigt werden. Dies gilt als höchstwahrscheinlich. Der Spruch bedeute einen größeren Wettbewerb im Fernsehmarkt. "Soviel ist sicher", sagte Dixon.

Mit großer Zurückhaltung hat unterdessen die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Entscheidung kommentiert. "Dieses Urteil hat sich nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet, die DFL ist daher nicht überrascht. Wir werden nun die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen", teilte die DFL in einer Stellungnahme am Dienstag mit.

Die DFL hatte sich gemeinsam mit ihrer Vertriebstochter DFL Sports Enterprises in den vergangenen Monaten intensiv mit der Thematik befasst und Vorkehrungen getroffen, um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken. "Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen infrage gestellt wird", hieß es in der Mitteilung des Verbandes.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Welcher ausländische PayTV-Sender überträgt denn auf HB oder Astra die deutsche Fußball-Buli live und komplett/Konferenz/1 Spiel???

Gruß Kay
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Ich bin mir nicht sicher, ob die Bundesliga überhaupt von anderen Anbietern außer Sky Italia und Sky UK gezeigt wird. In der Regel ist die Bundesliga europaweit eher uninteressant, da zu spielschwach.
Platz 1 ist Europa ist ganz klar die Premier league, dagegen wirkt die Bundesliga immer wie Kreisklasse.
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Hörmal. Bundesliga wird FTA über TRT3 übertragen, zudem wird über Astra 19° per Digital+ und Orange Sport France übertragen. Auf Hotbird übertragen Cyfra+, Polsat, N-iti und Sky Italia. Auf Astra 3A 23° wird es per CSLink und CD NL übertagen. Also meiner Meinung nach wird es schon zahlreich übertragen, aber immer halt nur ein Spiel und keine Konferenz.
 
AW: Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober

Ob die von Dir genannten Sender die Spiele auch live zeigen oder zeitversetzt, wäre interessant zu wissen.
 
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