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PC & Internet EU-Gerichtshof erlaubt Vorratsdatennutzung gegen Filesharer

Der
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hat am heutigen Donnerstag ein Urteil
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, demzufolge die Herausgabe von Vorratsdaten in Filesharing-Prozessen mit EU-Recht vereinbar ist. Im Wortlaut der Entscheidung heißt es:

"Die
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ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage von Art. 8 der
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(PDF-Dokument) erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder -nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP-Adresse zugeteilt hat, von der aus dieses Recht verletzt worden sein soll, da derartige Rechtsvorschriften nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fallen."

Hintergrund der Entscheidung ist ein seit 2009 laufender Rechtsstreit in Schweden: Fünf Verlage hatten den Provider ePhone verklagt, um an die Daten eines mutmaßlichen Filesharers zu gelangen, der 27 rechteverletzende Hörbuch-MP3s auf einen FTP-Server geladen haben soll. Der Provider wandte sich gegen diese Forderung an die nächsthöhere Instanz, bis die Auseinandersetzung zum obersten schwedischen Gerichtshof
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gelangte. Dieser schaltete vor einer eigenen Entscheidung den Europäischen Gerichtshof ein und wird nun das Verfahren wieder aufnehmen.

Ob und welche Konsequenzen das Urteil für Deutschland haben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Aktuell
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in der Regierungskoalition noch der Streit um die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Ende März hatte die EU-Kommission der Bundesregierung ein
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gestellt, die europäischen Regelungen zügig ins deutsche Recht umzusetzen.

Quelle: heise.de
 
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