EU-Gericht erlaubt Schutzlisten für WM-Spiele im Fernsehen
Im Rechtsstreit um Fernsehübertragungen von Weltmeisterschafts- und Europameisterschaftsspielen haben die Fußball-Verbände FIFA und UEFA eine empfindliche Niederlage erlitten. Wie das EU-Gericht in der Ersten Instanz am Donnerstag in Luxemburg mitteilte, könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien verbieten, damit diese frei zugänglich seien.
Damit bestätigten die Richter die Rechtmäßigkeit von nationalen Schutzlisten, die es auch in Deutschland gibt. Der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA hatten gegen Großbritannien und Belgien geklagt, die alle WM-Spiele als "Ereignis von erheblicher Bedeutung" für ihre Bevölkerungen eingestuft hatten. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich (T-385/07, T-55/08, T-68/08).
Quelle: sat+kabel
Im Rechtsstreit um Fernsehübertragungen von Weltmeisterschafts- und Europameisterschaftsspielen haben die Fußball-Verbände FIFA und UEFA eine empfindliche Niederlage erlitten. Wie das EU-Gericht in der Ersten Instanz am Donnerstag in Luxemburg mitteilte, könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien verbieten, damit diese frei zugänglich seien.
Damit bestätigten die Richter die Rechtmäßigkeit von nationalen Schutzlisten, die es auch in Deutschland gibt. Der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA hatten gegen Großbritannien und Belgien geklagt, die alle WM-Spiele als "Ereignis von erheblicher Bedeutung" für ihre Bevölkerungen eingestuft hatten. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich (T-385/07, T-55/08, T-68/08).
Quelle: sat+kabel