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Erste Mahnung oder Erinnerung?

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Kürzlich habe ich vergessen, eine Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Gleich nach Ablauf der Frist erhielt ich eine Mahnung mit einer neuen Rechnung, die auch Mahngebühren beinhaltete. Wenn ich mich nicht ganz sehr täusche habe ich mal gelesen, dass das erste Schreiben, was auf eine nichtbezahlte Rechnung folgt, eine Erinnerung sei und keine Mahnung. Demzufolge auch keine Mahngebühren anfallen. Meine Frage an die Rechtsexperten von Euch, was ist hier richtig? Darf die erste Mahnung bereits eine Rechnung über Mahngebühren enthalten oder muss erst eine "Erinnerung" versandt werden?
Danke für Eure Hilfe!
 
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

normale weise solte da auch so was dirn stehen

haben sie bereits diese rechnung beglichen , vergesen sie dieses schreiben

also bezahle deine rechnung ganz normal , und verges die mahn gebuhren , aber nicht 2 wochen nach erhalt der rechnung warten mit überweisen
und so viell ich bis jetzt vergesen habe zu überweisen , war das erste schreiben immer ohne mahn gebühren , nur so zu sagen eine erinerung das ich noch ne rechnung offen habe
 
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

Danke @Czutok! So habe ich es auch gemacht, sofort überwiesen ohne den zusätzlichen Mahnbetrag von ca. 4 €. Den werden sie wohl auch nicht einklagen.
 
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

Es tut mir leid aber da hast Du was Falsches gelesen.
In dem Augenblick wenn Du in Verzug gerätst, hat der Gläubiger das Recht seine Mehrkosten einzufordern. Sollte der Gläubiger nur eine kostenfreie Erinnerung schreiben, so beruht das auf seiner Kulanz und freundlichem Entgegenkommen.
Du gerätst in dem Augenblick in Verzug, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Die Mahngebühren müssen allerdings nachvollziehbar und angemessen sein.
 
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

Danke @Mogelhieb! Gibt es bestimmte Fristen, in welchen man eine Rechnung bezahlen muss? Also wenn keine Zahlungsfrist genannt ist, gehe ich immer von 14 Tagen aus. Ist das richtig?
 
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

@Mogelhieb

die wisen abber nicht das du das schreiben mit den mahn gebuhren schon bekommen hast , und es kann sein das deine einzahlung sich mit dem brief überschniten hat , deswegen kann man die sytuation noch kurz nach der mahn erhalt ausnutzen
hab noch nie gehört das mahn gebuhren schreiben per einschreiben bekommen hat

@Schnauke
bis zu 14 tage solte normal sein , bei manchen schreiben steht sogar drin bis wann es bezahlt sein solte.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

O.k. @Czutok, praktisch klappt das wahrscheinlich. Gesetzlich korrekt ist es nach Mogels logischer Erklärung wohl aber nicht.
 
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

Ohne eine Zahlungsfrist gibt es auch keinen Verzug. :)

Irgendwo wird aber eine Frist stehen. Wenn nichts extra erwähnt wird, steht bestimmt was in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schau in deine Vertragsunterlagen. Dort solltest Du alles finden.

Ansonsten gelten die
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. Das wären dann 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
 
AW: Erste Mahnung oder Erinnerung?

die gesetzlichen grundlagen für einen rechnungssteller wurden ja anfang diesen jahres geändert. sie dürfen sogar ohne zweite mahnung direkt einen inkassodienst beauftragen. so sollen die rechnungsteller schneller an ihr geld kommen können.

und das tun sie häufig leider auch.
 
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