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EMI vs. Pink Floyd - Rechtsstreit um Lizenzgebühren

rooperde

Elite Lord
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Die britische Rockband Pink Floyd hat ihr Label EMI verklagt. Man kritisiert die Berechnung von Online-Lizenzgebühren sowie die Möglichkeit, einzelne Tracks herunterladen zu können.

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Auch wenn Pink Floyd eine etwas in die Jahre gekommene Band ist, es mangelt ihr nicht an Fans. Hierzulande dürfte praktisch jedem der Song "Another Brick in the Wall" bekannt sein. Der erfolgreichste Song in der Bandgeschichte. Obwohl oder eben weil man so lange im Geschäft ist, kommt es mitunter zu Problemen. Konkret geht es um eine Auseinandersetzung mit dem Majorlabel EMI, bei dem die Band unter Vertrag steht.

Bereits im Dezember 2009 hatte man eine Klage eingereicht. Eine erste Anhörung fand nun vor dem Londoner High Court statt. Zwei Punkte soll das Gericht klären. Wie üblich geht es in erster Linie um eines: Geld.

Der erste Punkt der Klage ist undurchsichtiger, als man meint. Es geht um Lizenzgebühren. Will man den Song einer anderen Band covern, so muss man dafür erst einmal die Rechte erwerben. Meistens gelingt dies über eine Verwertungsgesellschaft. An diese ist eine Abgabe zu zahlen. Diese kümmert sich um die Zuteilung einer Nutzungslizenz und führt die daraus resultierende Gebühren - mehr oder minder fair - dem Künstler oder dem Label zu.

Pink Floyd wirft EMI nun vor, bei der Verteilung der Online-Lizenzgebühren keinen korrekten Schlüssel verwendet zu haben. Alle Gebühren, die durch die digitale Verbreitung der Musik eingenommen wurden, sollen nicht ordnungsgemäß weitergeleitet worden sein. Der Band hätte ein größerer Anteil zugestanden, als letzten Endes von EMI weitergeleitet wurde.

Der zweite Punkt der Klage befasst sich mit den digitalen Musikverkäufen. Wie jeder weiß, sind einzelne Tracks der Band ohne Probleme bei iTunes zu erwerben. Genau dies stört die Band. Zwar habe man dem Verkauf einzelner Songs in einem Vertrag aus den Jahren 1998 und 1999 zugestimmt. Zu dem Zeitpunkt habe man sich jedoch ausschließlich auf die physischen Produkte bezogen, also die CDs. Von einem digitalen Verkauf konnte man damals schließlich nur träumen.

Für EMI ist die Situation bis dato noch sehr verworren. Wie deren Juristin Elizabeth Jones gegenüber Bloomberg erklärte, sei es schwierig die ursprüngliche kommerzielle Absicht des Vertrags herauszufinden. Die Kläger wollen wohl einfach nur ihre Werke schützen und EMI will eine maximale Verbreitung erreichen. Ob es dabei förderlich ist, den digitalen Verkauf einzelner Tracks einzustellen, um nur noch ganze Alben anzubieten?

Quelle: Gulli
 
AW: EMI vs. Pink Floyd - Rechtsstreit um Lizenzgebühren

Ich glaube den Jungs geht es eher darum, für jeden downgeloadeten Track Kohle zu bekommen, als nach CD-Menge von EMI abgespeist zu werden. Es wird Zeit, dass die Musiker mal ihre Gelder bei der Musikmafia eintreiben. Dann könne die ihre Läden schliessen und lassen dann die Leute in Frieden, die nur mal einen Track geladen haben.

Gruß
claus13
 

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