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PC & Internet Einstweilige Verfügung gegen filebase.to


Filebase.to, einem kooperierenden Unternehmen von kino.to, möchte man juristisch die Verbreitung eines neuen Kinofilms unmöglich machen. Primär richtet sich diese Aktion allerdings gegen die populäre Video-on-Demand-Website und nicht gegen den Hoster selbst.

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Gegen den Sharehoster filebase.to und dessen niederländischen Hostprovider wurde beim Amtsgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erlassen. Ziel der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte ist es, im Auftrag der Capelight Pictures die illegale Verbreitung eines neuen Films bei kino.to zu verhindern. Der Titel "Sunshine Cleaning" soll künftig nicht mehr beim illegalen Anbieter kino.to verfügbar sein.

Da die Hintermänner dieses Videoportals nicht greifbar sind, der Nürnberger Anbieter filebase.to aber eng mit ihnen zusammenarbeitet, lag es nahe, sich rechtlich an ihn zu wenden. Kläger Capelight Pictures will mit deren Vorgehen die eigenen Vertriebswege über iTunes, DVD und Blu-ray schützen und dafür sorgen, dass die illegale Verbreitung künftig eingedämmt wird. Laut Informationen vom mediabiz VideoMarkt ist das Verfahren derzeit noch nicht rechtskräftig.

Unklar ist noch, ob dieser Schritt auf Dauer wirklich von Erfolg gekrönt sein wird. Sollten weitere größere oder kleinere Filmstudios dem Beispiel von Capelight folgen, wird man sich ausländische Filehoster suchen, die nicht der hiesigen Gerichtsbarkeit unterliegen. Statt einer Reduzierung der Verbreitung würde dann lediglich eine Verschiebung der Sharehoster stattfinden. Es bleibt fraglich ob man damit wie angekündigt etwas beweisen oder erwirken kann. Die einstweilige Verfügung wird die Durchführung der Piraterie im Internet kaum erschweren können.

Quelle: Gulli
 
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