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Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Fakt ist!

Mann hat mich seit 01.02.2014 sanktioniert und auch obwohl der Bescheid noch nicht Rechtskräftig war, das Geld (30%) abgezogen.

Auf meine Anfrage wann ich denn mit einer Entscheidung rechnen kann hieß es 6 bis 8 Monyte
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Aber eine einstweilige Verfügung durch das Gericht hast du nicht beantragt? Wenn die Kürzung der Leistungen für dich eine Lebensbedrohung darstellt, also Gefahr im Verzug besteht, wird sowas in 1...2 Tagen einstweilig entschieden, bis dann später eine Verhandlung eventuell was anderes ergibt (würde dann die rückzahlung der unberechtig erhaltenen Leistungen bedeuten, wenn die Sanktionen rechtmäßig waren).
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Der 01.02. ist ja schon etwas her. Hast du den Rat beherzigt und sofort Widerspruch eingelegt und einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen ? Die verstehen nur wenn die selber unter Druck gesetzt werden. Deshalb mußt du am Ball bleiben. Gehe dir auch Hilfestellung holen in den richtigen Hartz 4 Foren und bei Hartz Hilfsorganisationen . Schütte die mit Forderungen zu. Wohnung , Erstaustattung, Kleidung. Nimm zu Terminen einen Zeugen mit. Wenn dir der Berater blöd kommt , Dienstaufsichtsbeschwerde. Nur so lernen die das die nicht alles mit dir machen können.
mfg
psychotie
 
AW: Eingliederungsmaßnahme Bewerbungstraining

Ich würde schon alleine wegen der tatsache zu einem Rechtsanwalt gehen, da es sich um die EGV um einen Vertrag handelt. Da die Eingliederungsmaßname beim Jobcenter mit der unterschriebenen EGV bewilligt wird. Der Berater ist ausdrücklich dazu verpflichtet darauf aufmerksam zu machen, as es sich um einen Vertrag handelt. Durch das, das die Unterschrift freiwillig ist, da es sich um einen Vertrag handelt, darf er dich nicht zwingen oder bedrohen wie z.B Sanktionen. Tut der das nicht, handelt es sich um Betrug unter vorspiegelung falscher Tatsachen. Das würde bedeuten, das der Vertrag unwirksam wird. Vielleicht kannst du so auch der Sanktion umgehen, da die Sanktion in verbindung mit der EGV verhengt werden konnte. Kurz gesagt, du hast gegen eine Vereinbarung verstoßen.
 
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