Anderl
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Der Fall: Jessica Gröl (31) aus Neukölln traut ihren Augen nicht, als sie eine Mahnung von Ebay bekommt. 161 Euro fordern die Anwälte der Kanzlei KSP in Frankfurt am Main von ihr. Dabei hat die junge Berlinerin noch nie bei Ebay gekauft oder verkauft. Sie hat bei dem Internet-Auktionsportal noch nicht mal ein Konto eingerichtet.
Das Problem: "Hier handelt es sich eindeutig um Betrug und Datenklau. Und wie kommen die an meine Adresse?" ärgert sich Jessica Gröl. Sie ignoriert die erste Mahnung und auch zwei weitere, die folgen. Doch als sich dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommt, legt sie Widerspruch ein, meldet den Vorfall der Polizei und schreibt an die B.Z.. "Was mache ich, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht kommt und ich meine Unschuld beweisen muss", fragt sie uns besorgt.
Die Lösung: Wir leiten die Frage an eine Mitarbeiterin der Pressestelle von Ebay weiter. Das Problem wird geprüft. Schon bald bekommen wir eine Antwort. "Das entsprechende Mitgliedskonto wurde bei uns als Datenmissbrauchsfall bearbeitet, da ihre Leserin völlig richtig die Polizei eingeschaltet hat", schreibt die Mitarbeiterin von Ebay. Darüber hinaus hat sich Ebay jetzt auch mit der Rechtsanwaltskanzlei KSP in Verbindung gesetzt und die Forderung zurückgerufen. "Jessica Gröl sollte keine weiteren Forderungen erhalten", heißt es aus der Pressestelle des Unternehmens. "Danke, B.Z.!", freut sich unsere Leserin.
Quelle: bz-berlin.de
Das Problem: "Hier handelt es sich eindeutig um Betrug und Datenklau. Und wie kommen die an meine Adresse?" ärgert sich Jessica Gröl. Sie ignoriert die erste Mahnung und auch zwei weitere, die folgen. Doch als sich dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommt, legt sie Widerspruch ein, meldet den Vorfall der Polizei und schreibt an die B.Z.. "Was mache ich, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht kommt und ich meine Unschuld beweisen muss", fragt sie uns besorgt.
Die Lösung: Wir leiten die Frage an eine Mitarbeiterin der Pressestelle von Ebay weiter. Das Problem wird geprüft. Schon bald bekommen wir eine Antwort. "Das entsprechende Mitgliedskonto wurde bei uns als Datenmissbrauchsfall bearbeitet, da ihre Leserin völlig richtig die Polizei eingeschaltet hat", schreibt die Mitarbeiterin von Ebay. Darüber hinaus hat sich Ebay jetzt auch mit der Rechtsanwaltskanzlei KSP in Verbindung gesetzt und die Forderung zurückgerufen. "Jessica Gröl sollte keine weiteren Forderungen erhalten", heißt es aus der Pressestelle des Unternehmens. "Danke, B.Z.!", freut sich unsere Leserin.
Quelle: bz-berlin.de