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eBay muss für windigen Power Seller haften

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a_halodri

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Ebay muss einem österreichischen Kunden fast 16.500 Euro Schadenersatz zahlen. Der Kunde hatte bei einem Platin-Power Seller Goldbarren gekauft und war nach der Bezahlung nicht beliefert worden. Darauf hin verklagte er eBay als Betreiber der Handelsplattform. Das Landsgericht St. Pölten verurteilte eBay, weil das Unternehmen von der zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses bereits drohenden Insolvenz des Platin-Power Sellers gewusst und seine Sorgfaltspflicht grob fahrlässig vernachlässigt habe. Das Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und eBay eine Klagewelle bescheren.
Erstmals wurde eBay für die Folgen mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen von einem österreichischen Gericht direkt und voll haftbar gemacht. Das Urteil ist zwar noch nicht endgültig rechtskräftig, denn eBay steht Berufung zu, die das Unternehmen auch nutzen will. Dennoch hat das Urteil Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle auch in Deutschland. Während eBay sich lediglich als Anbieter einer Online-Handelsplattform sieht, auf der die Teilnehmer untereinander Handel treiben, spricht das Urteil eine andere Sprache. Demnach muss eBay durchaus für Schäden haften, wenn das Unternehmen solche Problem- und Betrugsfälle verhindern könnte, aber untätig bleibt.
Goldbarren wurden nicht geliefert

Im verhandelten Fall kaufte der klagende eBay-Nutzer im September 2007 bei einem deutschen Platin Power-Seller fünf Goldbarren zu je 100 Gramm. Per Vorkasse bezahlte der Käufer 16.463,57 Euro, aber die Lieferung der Goldbarren blieb aus. Dem besagten Platin-Power Seller drohte zu diesem Zeitpunkt bereits die Insolvenz und statt zu liefern tilgte er mir eingehendem Geld neuer Auktionen nur noch Verbindlichkeiten älterer Geschäfte. Das so entstandene Pyramidensystem brach schließlich zusammen und im November 2007 meldete die Firma Konkurs an. Der Gesamtschaden soll sich auf rund eine Millionen Euro belaufen. Nach der Auffassung des Landsgerichts St. Pölten hat eBay von der drohenden Insolvenz gewusst. Unzählige Nutzer hatten in zahlreichen Foreneinträgen, Mails und Telefonaten eBay bereits über mehrere Monate intensiv vor dem Händler gewarnt. Viele Beschwerden galten den mit vier bis acht Wochen langen Lieferzeiten. Doch eBay habe erst Ende September 2007 und damit nach dem Goldkauf des Klägers darauf reagiert.
eBay handelte grob fahrlässig

Diese späte Reaktion wertete das Gericht zu Lasten von eBay als "an bedingten Vorsatz grenzende grob fahrlässige Verletzung von vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten." Außerdem habe eBay damit auch den mit dem Power Seller geschlossenen Nutzungsvertrag "mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" verletzt. eBay hätte direkt nach Bekanntwerden der drohenden Insolvenz den gewerblichen Händler an weiteren Verkäufen hindern und ihn sperren müssen. Weiterhin hätte es eBay auch auffallen müssen, dass die Auktionserlöse für die mehrfach angebotenen Goldbarren meist unter dem marktüblichen Bankwert von Gold lagen. Daher bestimmt das Urteil, das eBay für den gesamten Schaden haften und dem geprellten Käufer die volle Summe erstatten muss. Das Gericht macht eBay damit für den Schaden aus dem Kaufabschluss zwischen dem Goldkäufer und dem Platin-Power Seller haftbar.
Power Seller-Status als Gütesiegel

Gewerbliche Verkäufer auf eBay firmieren als so genannte Power Seller und genießen durch diese Bezeichnung einen guten Ruf. eBay sieht dabei verschiedene Abstufungen bei den Power Sellern vor. Der Status des Platin-Power Sellers ist dabei der höchste Status den eBay vergibt und der einen Monatsumsatz von mindestens 150.000 Euro repräsentiert. Gewerbliche Verkäufer mit Power Seller-Status genießen daher einen besonders hohen Vertrauensvorschuss bei Käufern. Da eBay diesen Status ähnlich eines Gütesiegels vergibt, sieht das Landgericht St. Pölten eBay damit auch in der Verantwortung, wenn ein gewerblicher Händler den Ansprüchen dieses Status nicht mehr gerecht wird.
quelle: t-online
 
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