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PC & Internet Drohende Haftstrafe für 16-Jährigen wegen Verlinken


Das Verlinken auf urheberrechtlich geschüttze Werke wird immer mehr zu einer juristischen Bombe. Das muss nun möglicherweise auch ein 16 Jahre alter Junge aus der Tschechischen Republik erleben. Ihm drohen über zwei Jahre Haft, weil er eine Website betrieben hat, auf der urheberrechtlich geschützte Werke verlinkt wurden.

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Cinema-World.biz ist hierzulande wohl nur wenigen ein Begriff. In der Tschechischen Republik war es aber eine mehr oder minder bekannte Website, auf der sich Links zu urheberrechtlich geschützten Filmwerken befanden. Darüber hinaus bot die Website Seriennummern an, mit der sich Programme freischalten lassen. Für diese Taten wurde der 16 Jahre alte Betreiber der Seite nun angeklagt.

Bereits seit zwei Jahren (!) betrieb er die Website, ehe eine tschechische Anti-Piraterie-Vereinigung auf ihn aufmerksam wurde. Aufgrund einer Veränderung des tschechischen Strafrechts und der Tatsache, dass die Taten bereits vor 2011 ihren Lauf nahmen, klagt ihn die Staatsanwaltschaft unter dem alten Strafgesetz an.

Hier wäre die Maximalstrafe für sein Vergehen 2,5 Jahre aufgrund seiner Minderjährigkeit. Unter der neuen Gesetzgebung könnte er sogar eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren erhalten.

Nicht gänzlich uninteressant ist die Tatsache, dass der Jugendliche - wie so oft - die Inhalte nicht selbst hostete. Seine Website stellte lediglich Links zur Verfügung. Auch der Vorwurf, er habe finanzielle Interessen verfolgt, bestreitet er vehement. Es habe zwar einen Werbebanner gegeben, diesen habe er jedoch benutzt, um das Hosting zu finanzieren.

Auch im Hinblick auf die Besucherzahlen prallen zwei unterschiedliche Meinungen aufeinander. Seitens der Kläger geht man von 15,5 Millionen Besuchern im Monat aus. Laut dem Beklagten kamen pro Tag jedoch "nur" 7.000 bis 15.000 Besucher auf seine Seite.

Quelle: Gulli
 
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