Was passiert, wenn sich keine Koalition findet?
24.09.2013 | 12:54 Uhr
Schon kurz nach dem Wahltriumph der CDU beginnen die Parteien mit ihrem Machtpoker. Bis wann muss eigentlich eine neue Regierung stehen? Und was geschieht, wenn keine Koalition zustande kommt?
Ein Anruf von Angela Merkel: Kaum eine Vorstellung scheint SPD und Grüne derzeit so zu erschrecken wie diese. Sie zieren sich vor einem Eintritt als Juniorpartner in eine Koalition, weil sie an der Seite der mächtigen CDU-Kanzlerin die politische Auszehrung fürchten. Das Grundgesetz gibt Hinweise, wie es weitergehen könnte, wenn Merkel keinen Koalitionspartner findet.
Bis wann müssen sich die Parteien einigen?
Das Grundgesetz sieht keine Frist für die Bildung einer neuen Bundesregierung vor. Nach früheren Wahlen vergingen vom Tag der Bundestagswahl bis zur Wahl einer neuen Regierung zwischen 24 Tagen (1969 und 1983) und 73 Tagen (1976). Die Parteien brauchten diese Zeit, um den Koalitionsvertrag auszuhandeln. Der neue Bundestag muss aber spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammenkommen - diesmal also spätestens am 22. Oktober. So schreibt es das Grundgesetz vor. Die Regierung kann jedoch auch später gebildet werden.
Könnte Deutschland irgendwann ohne Regierung dastehen?
Es wird immer eine Regierung geben - selbst dann, wenn sich die Parteien nicht auf eine Koalition einigen können, die eine Mehrheit im Bundestag hat. Zwar läuft die Amtszeit von Kanzlerin und Regierung mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags gemäß Grundgesetz aus - doch sie bleiben geschäftsführend im Amt, bis der Bundestag einen neuen Kanzler und eine neue Regierung wählt. Deswegen behalten nun wohl zunächst einmal auch die Minister der FDP ihr Amt, obwohl die Partei nicht mehr im Bundestag sitzt.
Was kann eine geschäftsführende Regierung ausrichten?
Ihr Handlungsspielraum ist eng, weil sie im Bundestag keine Mehrheit mehr hat. Das Land würde deswegen aber nicht gleich ins Chaos stürzen: Schließlich behalten alle bisherigen Gesetze ihre Gültigkeit. Neue Gesetzesvorhaben lägen aber weitgehend auf Eis - was spätestens dann akut problematisch würde, wenn der Bundeshaushalt verabschiedet werden muss. Auch hier gibt es allerdings Übergangsregelungen.
Und wie könnte es dann weitergehen?
Das Grundgesetz ließe es zu, dass die Union eine Minderheitsregierung bildet und sich im Bundestag je nach Thema wechselnde Mehrheiten sucht. Merkel hat eine solche Option aber ausgeschlossen, weil sie ihr zu instabil erscheint. Der letzte Ausweg wären Neuwahlen: Dafür müsste die Bundespräsident den Bundestag auflösen. Dies kann er tun, wenn die Wahl eines neuen Kanzlers drei Mal an mangelnden Mehrheiten scheitert oder wenn ein Kanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellt und dafür keine Mehrheit findet.
Quelle: n24.de