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Off Topic Deutsche Gerichte nicht fürs ganze Netz zuständig

Deutsche Gerichte nicht fürs ganze Netz zuständig

Deutsche Gerichte sind nicht für alles zuständig, was irgendwo im Internet passiert. Es bedarf eines eindeutigen Inlandsbezugs, damit die Justiz hierzulande einschreiten kann. Das stellte der Bundesgerichtshof gestern klar.
Im konkreten Fall ging es um einen russischen Geschäftsmann, der neben einer Wohnung in Moskau auch einen Wohnsitz in Deutschland hat. Dieser hatte gegen eine Nutzerin geklagt, die zusammen mit dem Kläger die Schule in Moskau besucht hat. Sie lebt inzwischen in den USA. Beide hatten sich bei einem Klassentreffen in Moskau getroffen.
Danach veröffentlichte die Beklagte von den USA aus einen in russischer Sprache und kyrillischer Schrift abgefassten Bericht über das Portal Womanineurope.com, das von einem Anbieter mit Sitz in Deutschland betrieben wird. In dem Bericht äußert sie sich nach Angaben des Gerichts unter anderem über die Lebensumstände und das äußere Erscheinungsbild des Klägers.
Der Geschäftsmann wollte nun per Unterlassungsverfügung dafür sorgen, dass bestimmte Äußerungen aus dem Text entfernt werden. Zusätzlich forderte er Schadensersatz. Bereits zwei frühere Instanzen hatten aber erklärt, in dem Fall nicht zuständig zu sein. Das hat der Bundesgerichtshof nun abschließend bestätigt.
In der Entscheidung wurde klargestellt, dass in der vorliegenden Sache kein ausreichender Inlandsbezug gegeben ist. Die in russischer Sprache abgefasste Reisebeschreibung schildere ein privates Zusammentreffen der Parteien in Russland. Die beschriebenen Umstände aus dem privaten Bereich des Klägers seien in erster Linie für die an dem Treffen Beteiligten von Interesse. Diese haben, bis auf den Kläger, ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland.
Allein dadurch, dass der Kläger an seinem Wohnsitz im Inland den Bericht abgerufen hat, werde noch kein deutlicher Inlandsbezug hergestellt, hieß es. Aus dem Standort des Servers in Deutschland lasse sich eine die Zuständigkeit deutscher Gerichte ebenfalls nicht unbedingt herleiten.

Quelle: winfuture
 
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