Die Bundesregierung plant, im September d.J. eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in den parlamentarischen Gremien zu beraten und das geänderte Gesetz im Oktober zu beschließen. Die Änderung des BDSG betrifft den Beschäftigtendatenschutz und stellt eine gravierende Verschlechterung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Mit der Gesetzesänderung werden nachträglich die Skandalfälle bei der Telekom, Lidl, Deutsche Bahn etc. legitimiert.
Auswirkungen der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes:
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