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PayTV CI+"-Modul von Unitymedia ab Montag - vier Euro Miete samt Smartcard

CI+"-Modul von Unitymedia ab Montag - vier Euro Miete samt Smartcard

Der hessische und nordrhein-westfälische Kabelnetzer Unitymedia führt am kommenden Montag ein verbraucherunfreundliches "CI+"-Modul für den Empfang digitaler TV-Signale ein. In der monatlichen Miete für das Modul von vier Euro ist eine Smartcard zur Entschlüsselung der codierten Programme bereits enthalten, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Im Kabelnetz von Unitymedia sind praktisch alle Programme verschlüsselt, eine Ausnahme bilden nur die Kanäle von
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und ZDF. Das gilt auch für die HD-Varianten. Weder Smartcard noch "CI+" sind für den Empfang der Öffentlich-Rechtlichen notwendig. Das Modul wird unter dem Namen "HD Modul" vermarktet - kein Wunder, auf den Begriff "CI+" reagieren inzwischen auch weniger technisch orientierte Kunden eher verschreckt (siehe Videoclip unten).

Die Mindestvertragslaufzeit des CAMs samt Smartcard liegt bei langen 24 Monaten. Das heißt, dass Unitymedia 96 Euro kassiert, dazu kommen noch "Aktivierungsgebühren" von 40 Euro und Versandkosten von sechs Euro. Insgesamt sind als 142 Euro zu zahlen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Kabelanschluss, der im Einzelnutzervertrag noch einmal mit 18 Euro im Monat zu Buche schlägt. Ein Kauf des Moduls ist aktuell nicht vorgesehen.
"CI+" kein Nachfolger des Common-Interface-Standards
"CI+" ist kein Nachfolger des Common-Interface-Standards. Entwickelt wurde das Verfahren von den CAM-Herstellern Neotion und SmarDTV sowie Elektronikkonzernen wie Sony, Samsung, Philips und Panasonic. Lizenziert wird die Herstellung von Modulen oder Endgeräten von der CI Plus LLP, die pro Lizenz und Jahr 15.000 Euro von den Herstellern stellern kassieren will.

"CI+" soll über eine komplette Verschlüsselung und authentifizierte Kommunikation zwischen Smartcard und Endgeräten wie dem Fernseher den Schutz vor Raubkopien erhöhen, schränkt die Verbraucherrechte aber massiv ein - beispielsweise über Aufnahmesperren. Wenn Aufzeichnungen erlaubt sind, werden diese auf Festplatten nur noch codiert abgelegt und sind auch nur mit dem Receiver abspielbar, von dem sie aufgenommen wurden. Das heißt beispielsweise, dass die zentrale Installation einer Settop-Box, auf die andere Geräte zugreifen, nicht mehr möglich ist.
Receiver lassen sich außerdem ähnlich wie bei Blu-ray-Playern per externem Broadcast-Kommando lahmlegen, wenn der Kopierschutz auf einem Gerät als kompromittiert gilt. Dabei können sogar komplette Modellreihen aus dem Verkehr gezogen werden. "CI+"-Module wird es für PC oder Notebook nicht geben, um zu verhindern, dass Inhalte über Schnittstellen wie USB ausgegeben werden. Auch eine Archivierung von Aufzeichnungen auf externe Festplatten per USB-Schnittstelle am Fernseher ist damit nicht mehr möglich.
Kommandos per Usage Rules Information
Netzbetreiber oder Sender können darüber hinaus festlegen, dass beispielsweise Werbesprünge nicht durchgeführt werden dürfen, oder hochauflösende Inhalte an Ausgangsbuchsen wie YUV oder VGA nur in SD-Qualität anliegen. Was eine Box oder ein Fernseher mit den empfangenen Inhalten darf oder nicht, wird per Usage Rules Information (URI) an das "CI+"-Modul im Datenstrom übergeben. Die Netzbetreiber definieren dies in Abstimmung mit den Programmanbietern.

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Quelle: sat+kabel
 
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