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PC & Internet CDU hält Anti-Abzocke-Gesetz auf

Der Streit um die Netzpolitik eskaliert: Die Union stoppt einen Gesetzentwurf, der Verbraucher vor dem Abmahnwesen schützen soll. Grund dafür ist der Zwist um das Urheberrecht.

In der Bundesregierung eskaliert der Streit um die Netzpolitik. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau blockiert die Union ein Gesetz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das Verbraucher vor Abmahnmissbrauch und unseriösen Geschäftspraktiken schützen soll. Hintergrund ist der Streit in der Koalition um das Urheberrecht.

Im Internet ist ein Referenten-Entwurf des sogenannten „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ aufgetaucht, dessen Echtheit das Bundesjustizministerium auf Anfrage bestätigte. Das Ministerium erklärte, der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. Doch wie die Frankfurter Rundschau und die Berliner Zeitung aus Regierungskreisen erfahren haben, hat die Union den Abstimmungsprozess komplett angehalten – und ist nicht einmal bereit, über einzelne Punkte des Gesetzentwurfs zu verhandeln.

Gigantische Abmahnindustrie
Hinter der Blockade steht die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung des Abmahnwesens im Bereich von Urheberrechtsverletzungen. Damit solle nach dem Entwurf verhindert werden, dass Bürger, „obwohl sie selbst entweder keine oder nur vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße begehen, erhebliche Verluste finanzieller oder immaterieller Art hinnehmen müssen.“

Hintergrund ist, dass sich in den letzten Jahren eine regelrechte Abmahnindustrie herausgebildet hat. Im Gesetzentwurf heißt es, dass sich „anwaltliche Geschäftsmodelle“ entwickelt haben, bei denen „die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern wegen Urheberrechtsverstößen zur Gewinnoptimierung betrieben wird“.

Mehrere Hunderttausend solcher Abmahnungen würden jährlich an Verbraucher verschickt. Während es dabei bislang vor allem um illegale Downloads geht, fürchten Verbraucherschützer, dass sich die Abmahnwelle bald auch auf Facebook-Nutzer ausdehnen könnte – etwa aufgrund urheberrechtlich geschützter Bilder, die Nutzer auf ihren virtuellen Pinnwänden teilen.

Finanzieller Anreiz für Abmahner soll wegfallen
Diese Abmahnwelle will Leutheusser-Schnarrenberger eindämmen, indem Kanzleien der finanzielle Anreiz für massenhafte Abmahnungen genommen werden soll. So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, die Anwaltsgebühren bei Urheberrechtsverstößen drastisch einzuschränken.

Mittels einer Begrenzung des Streitwerts könnten Anwälte dann nur noch maximal 84 Euro Anwaltsgebühren geltend machen – nur etwa ein Zehntel dessen, was derzeit teilweise berechnet wird. Dadurch würden nach Ansicht des Internet-Rechtsexperten Thomas Stadler Abmahnungen gegen die illegalen Downloads von Filmen und Musikalben als Geschäftsmodell tatsächlich deutlich unattraktiver gemacht.

Ein Sprecher des Bundesverbandes Musikindustrie warnte gar, die Rechtsdurchsetzung im Urheberbereich werde durch die Beschränkung faktisch unmöglich gemacht und sprach von einem „inakzeptablen Signal“. Der Entwurf habe eine „falsche Stoßrichtung“ .

Unterstützung für die Gesetzesinitiative gab es dagegen vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Entwurf dürfe aber nicht verwässert werden. Doch das ist unwahrscheinlich. Denn die Besserstellung der Verbraucher beim Urheberrecht stößt nicht nur bei der Musikindustrie auf Widerstand, sondern auch in der Union und Teilen der FDP. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings sprach gegenüber der FR und der Berliner Zeitung von einer „gewaltigen Schieflage“ des vorliegenden Entwurfs. „Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird.“ Wegen dieser Unausgewogenheit sei der Gesetzentwurf für die Unionsfraktion so nicht tragbar. Es müsse eine „grundlegende Überarbeitung“ geben.

Umstrittene Warnhinweise
Die Union lehnt nicht nur die vorgeschlagene Deckelung des Streitwerts ab, sondern verlangt umfangreiche Änderungen, die der Intention des Gesetzes zuwiderlaufen: So soll es Rechteinhabern einfacher gemacht werden, bei Internetprovidern Auskunft über die Identitäten der Nutzer zu erlangen – eine Maßnahme, so fürchten Kritiker, die das Abmahnwesen sogar noch ausweiten könnte.
Besonders umstritten ist die Unionsforderung nach der Einführung von Warnhinweisen für Urheberrechtsverletzer, die auch das FDP-geführte Wirtschaftsministerium will. Demnach sollen die Internetprovider Warnhinweise an Nutzer verschicken, die Rechtsverstöße begehen. Da dies die Provider auf freiwilliger Basis ablehnen, will die Union diese im Zweifelsfall dazu gesetzlich verpflichten.

Von Verbraucherschützern und dem Bundesjustizministerium werden Warnhinweise dagegen abgelehnt. Diese seien nicht nur „datenschutzrechtlich höchst bedenklich“, sondern bedeute auch eine „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“, sagt Lina Ehrig von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft sagte der FR und der Berliner Zeitung, es sei zu erwarten, dass der CDU-Vorschlag langfristig auf die Kappung der Internetanschlüsse von Rechteverletzern hinausliefe.

In dem Gesetzentwurf geht es aber nicht nur um Urheberrechtsverstöße. Er sieht unter anderem Sanktionen vor, um unlautere Telefon-Geschäfte zu verhindern sowie die ausufernden Abmahnungen im Online-Handel.
Wie es aus Regierungskreisen heißt, lehnt es die CDU auch ab, den Urheberrechtsteil des Gesetzes auszuklammern, um die anderen Maßnahmen weiter abzustimmen. Dahinter steht offensichtlich auch der Versuch, den Druck auf Leutheusser-Schnarrenberger zu erhöhen,
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Quelle: Frankfurter Rundschau
 
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