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cccam und rechtliche folgen!

xpert73

Hacker
Registriert
30. August 2009
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Hallo,

freund hat ne server mit cccam. unter seine server laufen 10 clienten.
nun will er den server doch räumen, weil ein client gedroht hat ihn anzuzeigen.
nun will er von mir wissen, was passiert wenn polizia vor seine haustür steht.

ich hab Ihn gesagt bis zu einem 1 Jahr freiheitstraffe oder minimum 900 euro Geldstrafe mit 30 tagessetzte a 30 euro zuzüglich Gerichtskosten.
Und eine eintragung gemäß
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. darüberhin aus verstoß gegen ZKDSG dasind glaub ich max 3 Jahre freiheitstrafe und minmum 2700 euro


Geldstrafe.

dann will noch sky schadenersatz. pro client die er betrieben hat. will sky 1200 euro plus 5000 zusätzlich wegen den verstoß gegen agb.

nun zählen wir alles zusammen.

1200x10 = 12000 +5000 = 17000 +900 euro = 20600 euro muss er am ende zahlen.

am nächsten tag war der server nicht mehr im betrieb:)


Gruß
 
Da frage ich mich wer alles so seine Clients waren? Ich mein ein guter Freund oder Familien Mitglied würde ihn denke ich nicht anzeigen, und die Polizei auf ihn hetzen.
Das kommt davon wenn man mit dubiosen Leuten aus dem Web shared oder die man nicht mal kennt.

Gruß cookie07


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AW: cccam und rechtliche folgen!

Na da hat er ja schöne Freunde!:JC_hmmm:
Aber….der eine war doch Client, der Ihn anzeigen möchte.
Dann muss der Client erst mal gegen sich selbst eine Anzeige machen und danach darf er erst die Anzeige gegen den Besitzer des Servers machen.
 
AW: cccam und rechtliche folgen!

Tolle Freunde, aber in diesem Fall würde nun Aussage gegen Aussage stehen und da IP-Adressen nur 7 Tage lang beim Povider gespeichert werden, könnte man die IP wohl zum Zeitpunkt einer Anfrage nicht mehr auf ihn zurückführen ;) Außerdem geben die Provider in Fällen mit solch geringem finanziellem Umfang und einer so schwachen Sachlage gar keine Namen zu IP-Adressen heraus, bzw. dürfen es gar nicht, weil kein Richter eine solche Anordnung unter diesen Umständen unterschreiben würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: cccam und rechtliche folgen!

Wer sich den Wortlaut des § 265a StGB verinnerlicht, bemerkt recht schnell, dass der wohl eher nicht zutreffend ist. Also ich würde es drauf ankommen lassen. Es ist noch kein Fall bekannt, dass es jemals zu einer Verurteilung gekommen wäre, im Falle eines kleinen Homeservers. Wenn dem so wäre, hätte es einen Aufschrei in der Szene gegeben.

Lediglich die nicht vertragsgemäße Nutzung der Smartcard und die damit einher gehende fristlose Kündigung des Abos wäre zu fürchten. Aber auch dazu ist mir bisher noch nichts zu Ohren gekommen.
 
AW: cccam und rechtliche folgen!

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Hierzu mal ein Text z. B. von 1und1:
[...]Die 1&1 Internet AG speichert im betreffenden RADIUS-Server die zu Ihrem DSL-Anschluss angefallenen Verkehrsdaten bis zu 7 Tage. Rechtsgrundlage der Speicherung ist § 100 TKG. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beauskunftung über einen weiter zurückliegenden Zeitraum nicht möglich ist.[...]

Alleine die Kosten für eine längere Speicherung sind für die Provider so hoch, dass die meisten Provider sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben. Fakt ist, dass es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung gibt, vor allem weil die Rechtsgrundlage dafür fehlt und alles andere schlicht und einfach verboten ist.
 
AW: cccam und rechtliche folgen!

dann sag ich ihm der soll den server wieder aufbauen.:emoticon-0116-evilg:emoticon-0169-dance
 
AW: cccam und rechtliche folgen!

Bedenke, dass ein Client ihn immer noch Anzeigen kann (bei entsprechender Selbstanzeige). Die Anzeige dann auszusitzen kann auch sehr unangenehm werden, vor allem wenn man sich beim Verhör in Widersprüche verstrickt (Aussage verweigern ist da dann ne Möglichkeit). ;)
Und vor allem kann er große Probleme bekommen, wenn er es im großen Stil fährt (viel Geld einnimmt). Am besten ist es, sich auf Homesharing zu beschränken.
 
AW: cccam und rechtliche folgen! Die Grenze ist das LAN

Hallo
ich habe schon einige CS -Systeme eingerichtet betreibe selbst keines da ich dazu zu wenig TV glotze.
Mich interessiert nur die Technik und wie das Ganze zu realisieren ist.

Habe ich ein System bei einem Bekannten dann so weit fertig
und so ein "Betreiber" will über seinen Router(also alles was dann 192.168.x.y verlassen soll) hinaus werde ich ihm nur sagen wie es geht.
Aber machen müssen es dann die Karteninhaber dann selbst.
Ich gebe auch einen deutlichen Hinweis das damit eine gewisse Grenze überschritten wird.

Das ist dann aber nicht mehr mein Problem :)

Ich sage mal CS im Netz hmm aber wirklich nur mit Leuten denen man blind vertrauen kann(ECHTE Freunde nicht so wie hier im Fred und Verwandte 1 Grades oder so)

Aber im Normalfall gilt - Finger weg vom CS im Netz.
Auch wenn man "nur" Client von irgendwelchen dubiosen Netzen ist, ist das eine gefährliche Sache.


Gruß
 
AW: cccam und rechtliche folgen!

HI .

schade das es solche Leute ( clints ) gibt die machen allen anderen die absolut korrekt sind alle kapput !

MFG Sommerkorn
 
AW: cccam und rechtliche folgen!

das problem ist das wir in einer neid gesellschaft leben, wo einer dem anderen die butter nicht auf dem brot gönnt.

und wenn sich dann noch 2 "vermeintliche" freunde in die flicken kriegen kann sowas dabei rauskommen.

selbst wenn der freund die anzeige macht, wo ist das problem sich die cfg auf einem stick zu sichern und in der box zu

löschen??? und dann halt, wenn es ausgestanden ist, wieder aufzubauen. natürlich dann mit neuer dynadresse etc. .

und man sollte sich im klaren sein mit wem man shared. manchmal ist halt weniger mehr.
 
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