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HOT Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

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Sky zum Schnäppchenpreis

Sky zum Schnäppchenpreis :
Auch Nutzer müssen nach Pay-TV-Betrug zittern Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat ein illegales Bezahlfernsehangebot zum Schnäppchenpreis gestoppt: Wie die Behörde am Montag mitteilte, hat sie vier mutmaßliche Betrüger aus Südthüringen und Franken ermittelt. Sie sollten hunderten Fernsehzuschauern das Angebot des Pay-TV-Senders Sky Deutschland mit geknackten Zugangscodes offeriert haben. Alle vier seien nach Vernehmungen und Durchsuchungen wieder auf freiem Fuß.

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Die Pay-TV-Betrüger knackten den verschlüsselten Zugangscode für das Sky-Bezahlfernsehen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft boten die vier den Entschlüsselungscode an, der für die Nutzung von Sky notwendig ist. Nutzer hätten einmalig 60 Euro sowie eine Monatspauschale von maximal zehn Euro zahlen müssen. Zum Vergleich: Die offiziellen Preise bei Sky beginnen bei 12,90 Euro im Monat und enden bei 39,90 Euro. Auf diese Offerte sei die Polizei im April von einem Tippgeber hingewiesen worden.

Als Hauptbeschuldigten sehen die Behörden einen 52 Jahre alten Mann aus Südthüringen an, der die Vorwürfe bereits im Wesentlichen eingeräumt habe. Bei ihm und den drei Mittätern seien mehrere Server sichergestellt worden. Strafbar gemacht hätten sich auch die Nutzer des illegal entschlüsselten Sendesignals. Soweit es gelinge, sie über die IP-Adresse zu ermitteln, leite die Staatsanwaltschaft gegen sie gesonderte Verfahren ein. 80 IP-Adressen seien bereits entschlüsselt worden. Bei der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen war im Dezember 2010 eine Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität eingerichtet worden
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

@Verdi-Fan

Du kannst noch nicht einmal fiktive von realer Welt unterscheiden?
Selbst wenn die Linux-Boxen physisch vorhanden sind, stellt das noch lange keine Straftat dar.
Wer dagegen Emus oder/und Kekse produziert oder verwendet, der macht sich strafbar.

Es wird niemand zum Straftäter, wenn er weiss, wie man Emus und Kekse anzuwenden hat.
Auch nicht dann, wenn er um die Existenz von Emu und Keks weiss.

Deine Argumentation scheint mir etwas mittelalterlich.
Zu dieser Zeit war es durchaus üblich, den Erwerb und Verbreitung speziellen Wissens unter Strafe zu stellen.
"Und sie dreht sich doch" konnte dazu führen, daß man auf dem Scheiterhaufen endete.
Diese Zeiten sind schon lange vorbei.
Aber du schlägst noch immer in diese Kerbe.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

Richtig, braucht man sich nur einfach hier mal im Forum umzusehen.
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

Oh Man das hält man ja net aus was hier so manche von Sich geben und nein der ist hier nicht bekannt und es ist auch nur ein bruchteil wahr von dem was geschrieben wird und das ganze war auch schon vor fast 6 Wochen
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

..... @MoRpH - Punkt und Komma würden das Lesen Deiner posts sehr erleichtern. Ich habe z.B. drei Anläufe gebraucht :emoticon-0105-wink:
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

ok ok da geb ich dir recht
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

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Nun, vielleicht war es ja auf dem Nachtfalken so, aber diese einfachen "Ich erkläre mir und dir die Welt" - Wahrheiten sind nicht belastbar. Oder wie erklärt sich die Völkerwanderung vom NF in dieses Forum, wenn doch auch dort alles nur unantastbares und unbedenkliches Wissen zur Testzwecken war. Ich sage öffentlich (oder schreibe es in meinen Fuß): "Card Sharing ist strafbar - das Wissen darüber aber nicht" und meine in Wirklichkeit "Selbst Schuld, einen öffentlichen CS zu benutzen." Mittelalterlich kann nur bedeuten, dass du die Kategorien verwechselst. Aber lassen wir es dabei bewenden. Die Deutschen waren schon immer Meister darin, das bloße Wissen für unbedenklich und straffrei zu erklären. Das kennt man. (Und jetzt meine ich nicht diese lächerlichen Beispiele von dem Mann mit der Axt). Zeigt ruhig weiter mit dem Finger auf Leute und erklärt euch für unantastbar. Für mich ist das im Kern nur eine krude Hobbyphilosophie. Ich betreibe Cardsharing und zwar bis zu dem Punkt, den ich mit meinem Gewissen vereinbaren und vor meiner Familie rechtfertigen kann. Der Diskurs über die Strafbarkeit von Wissen erübrigt sich somit. Aber sei es drum, häuft alle nur Wissen über CS an. Die Dummköpfe sind dann eben die, die sich erwischen lassen. Korrekt?
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

mal nachgefragt: In welchem Gesetz steht denn das Card-Sharing illegal und strafbar ist?

Es mag in den AGBs von PayTV stehen. Aber das heisst noch lange nichts. Wenn da steht, man darf auf dem Klo kein Papier mehr verwenden und man es trotzdem tut wird das dann auch bestraft!?
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

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Cardsharing - einer zahlt, viele genießen
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Cardsharing kann man unter dem Stichwort "Einer zahlt - viele genießen" zusammenfassen. Der Begriff beschreibt die Nutzung einer Smartcard für viele Endgeräte. Die verschlüsselten Programme des Pay-TV (z.B. Sky - ehemals Premiere, Kabelkiosk oder Arena SAT) werden über eine Smartcard entschlüsselt und können dann auf einem Fernseher oder Beamer genossen werden.

Was aber, wenn über eine Smartcard das Programm entschlüsselt und dann auf mehreren Geräten konsumiert wird? Im Sinne der Programmanbieter ist das sicher nicht. Aber auch mit dem Gesetz kann man in Konflikt geraden. Wir erläutern wie:

Mit dem Cardsharing wird das Programm einer beliebigen Zahl an Personen zugänglich gemacht. Über den Decoder mit betreffender Smartcard werden mehrere Fernseher angeschlossen oder ein ganzes Haus mit dem Programm versorgt. Dadurch kann man sich gem. § 265a StGB des Erschleichens von Leistungen strafbar machen. Auch kommt ein Verstoß gegen das Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG) in Betracht. Es verbietet die Herstellung, Verbreitung, Einfuhr, Besitz, technische Errichtung, Wartung und Austausch von Umgehungseinrichtungen zu gewerblichen Zwecken sowie die Absatzförderung von Umgehungseinrichtungen. Handlungen gegen das Verbot werden unter Strafe gestellt.

Umgehungsvorrichtungen werden vom ZKDSG als technische Verfahren oder Vorrichtungen definiert, die dazu bestimmt sind oder entsprechend angepasst werden, eine unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen. Das Pay-TV zählt zu den zugangskontrollierten Diensten.

Das ZKDSG unterwirft die "unerlaubte" und "gewerbsmäßige Nutzung" der Strafbarkeit. Die Begriffe lassen aber Raum zur Auslegung. Daher stellt sich die Frage, was darunter im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist.

Eine Antwort auf diese Frage geben die Vertragsbedingungen der Anbieter. Wird beim Erwerb einer Smartcard darauf hingewiesen, dass die Nutzung nur auf einem Endgerät erlaubt ist, so liegt bei Nutzung auf mehreren Endgeräten eine "unerlaubte Nutzung" im Sinn des ZKDSG vor. Aufschluss geben unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Begriff der "gewerbsmäßigen Nutzung" zielt auf eine dauerhafte und regelmäßige Nutzung der Smarcard ab. Es ist dabei unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ob also Nachbarn, Bekannte oder Freunde gegen Entgelt oder kostenlos mit genießen, ist unerheblich.

Verhängt werden können Freiheitsstrafen bis 1 Jahr oder Geldstrafen für die Herstellung, Einfuhr und Verbreitung der Umgehungsvorrichtungen oder Bußgelder bis 50.000 Euro für den Besitz, Wartung oder Errichtung entsprechender Vorrichtungen.


Quelle: meinrechtsportal.de
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

@Verdi-Fan

Wer sollte denn darüber bestimmen, welches Wissen verboten sein könnte?
Und ja, wer aktiv wird, der wird bestraft.

§263a (3): "...verschafft, feilhält, verwahrt...überlässt..." - das ist einer der Gründe, warum der alte Nachtvogel Ärger bekam.
Das aber PN's zensiert wurden, daß geht mir dann doch zu weit.

In Deutschland gibt es natürlich Mittel und Wege, Wissen und Meinungen zu unterdrücken - Zensur und Indizierung.
Damit wird versucht, Wissen und Meinungen einzuschränken.
Das ist aber keine Strafe im juristischen Sinne, sondern Unterdrückung und Einschränkung der persönlichen Freiheit.
Es ist kein juristisches Thema, es ist ein politisches.

Ich selbst betreibe übrigens kein CS.
 
Sky bekräftigt hartes Vorgehen gegen Cardsharing

Im Rahmen des jüngst aufgedeckten Cardsharing-Rings in Thüringen und Bayern hat Sky Deutschland seine harte Linie gegen Anbieter und Betreiber von illegalen Netzen erneut bekräftigt. Der Pay-TV-Anbieter will auch weiterhin mit aller Härte gegen Angebote dieser Art vorgehen.

Erst am Montag hatte ein in Thüringen und Bayern aufgedeckter Cardsharing-Ring für Aufsehen gesorgt. Laut Informationen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) stehen derzeit vier Männer im Alter von 21, 27, 48 und 52 Jahren im Verdacht, illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland kostenpflichtig an mehrere hundert Nutzer vertrieben zu haben. Dabei hätten die Beschuldigten sowohl für die Einrichtung Receiver als auch für das illegale Anbieten der Freischalt-Signale über Webstream Geld von ihren "Kunden" kassiert. Sowohl den Anbietern als auch den Nutern droht nun die strafrechtliche Verfolgung.

Bei Sky Deutschland wollte man sich zu den aktuell laufenden Ermittlungen nicht äußern. Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bekräftigte der Pay-TV-Anbieter jedoch das harte Vorgehen gegen Anbieter und Verbreiter von derartigen illegalen Zugängen in einem Statement. Straftaten wie Cardsharing würden letztlich auf dem Rücken der ehrlich zahlenden Kunden ausgeübt, die mit ihren Abo-Gebühren zur Finanzierung des exklusiven Inhalte-Angebots beitragen.

Bereits im vergangen Jahr hatte Sky-Vorstand Holger Enßlin im Zuge der Zerschlagung eines großen Cardsharing-Rings in Niedersachsen betont,
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, um kriminellen Machenschaften dieser Art das Handwerk zu legen. Keine Auskunft wollte Sky aktuell darüber erteilen, ob und in welcher Form man selbst Schadensersatzansprüche gegenüber Betreibern oder Nutzern von Cardsharing-Angeboten stellen würde.

Wie indes die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitteilte, drohen auch den Nutzern des aktuell bekannt gewordenen Cardsharing-Rings strafrechtliche Konsequenzen, sofern es den Behörden gelingt, diese zu identifizieren. Ihnen könnte eine strafrechtliche Verfolgung wegen des Ausspähens von Daten und der Erschleichung von Leistungen bevorstehen. Bei einer Verurteilung drohen bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

Ist eigentlich jemand hier im Forum betroffen? ;-)
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

die welt teilt sich auf ;


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warum regt ihr so auf ??

girige leute werden von tag zu tag giriger und machen fehler , dann kommt irgend wann die zeit wo jemand was dagegen hat , und die leute anschwertzt

genau das ist hier pasiert

irgend ein client wolte nicht mehr abgezokt sein , deswegen hat er den server betreiben angeschisen , so einfach geht das
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

Ich kann Dir zu mind sagen wann die ersten Hausdurchsuchungen waren und das nur bei einem und nicht bei 4 Männern Server gefunden wurden.

czutok: damit liegst du ganz falsch
 
AW: Cardsharing-Ring in Thüringen und Bayern ausgehoben

wieso lige ich da falsch ??

die haben so wie ich es lese geld für recivier einrichtung so wie monatliche gebühren kasiert

die klienten anzahl war auch zimlich gut , somit haben die es nicht zum spass gemacht , sondern um Geld zu verdinen

jetzt bekommen sie die rechnung für die ganze arbeit
 
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