Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

Spannung vor WLAN-Entscheidung

Haftet ein Computerbesitzer, wenn sein ungeschütztes WLAN-Netz missbraucht wird und zum Beispiel illegal Musikdateien aus einer Tauschbörse heruntergeladen werden? Und wie stark muss sich der Inhaber eines solchen lokalen Funknetzes davor schützen? Mit diesen Fragen rund um drahtlose Internetzugänge setzt sich seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auseinander. Die Entscheidung der Richter dürfte weitreichende Folgen haben für Plattenfirmen und Anbieter von Klingeltönen oder Musikfans, die ihre Stücke etwa auf Tauschbörsen durch sogenanntes Filesharing (die Weitergabe von Dateien) anbieten. Unklar war nach der Verhandlung, ob noch am Donnerstag ein Urteil verkündet werden würde.


"Dass die WLAN-Piraterie ein Massenphänomen geworden ist, das wissen wir heute alle", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Unverschlüsselte Funknetze eröffneten praktisch jedem Dritten den Zugang zum Internet - ob unberechtigt oder erlaubt. Dieser bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des oft arglosen Anschlussinhabers.

Im Fall des BGH wird um die Verletzung von Urheberrechten des Pop- Songs "Sommer unseres Lebens" gestritten, die das Plattenlabel 3p des Rappers Moses Pelham beklagt. Während die Firma behauptet, der Besitzer des Internetanschlusses habe das Lied auf einer Tauschbörse angeboten und nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt, wehrt sich der Beklagte. Er sei im Urlaub gewesen, zudem sei der Stecker aus der Steckdose gezogen und so der Stromkreis unterbrochen gewesen. Ob auch der wichtige WLAN-Router ausgeschaltet war, blieb unklar.


Die Vorinstanzen in Frankfurt waren sich nicht einig in ihren Entscheidungen zu diesem Fall. Während das Oberlandesgericht entschied, dass der WLAN-Inhaber grundsätzlich nicht haften muss, folgte das Landgericht zahlreichen vorherigen Entscheidungen. Demnach muss der Anschlussbesitzer sicherstellen, dass sein WLAN stets ausreichend geschützt ist vor Missbrauch, ansonsten darf er als sogenannter Störer abgemahnt werden.

Quelle: magnus.de
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

Update:
Wie es hier endgültig weitergeht, wird nun noch ein Weilchen dauern. Der BGH
will nun aufgrund der weitreichenden Folgen bis zum 12. Mai beraten und dann seine Entscheidung bekanntgeben ->
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Auf jeden Fall sollte man halt neben den bereits oben genannten Sicherheitsaspekten bei Abwesenheit bei WLAN auch immer darauf achten, dass die WPA2-Verschlüsselung gewählt ist, das Passwort in der WLAN-Basisstation und im Router schwer zu erraten sind und sofern eine Fernwartungsoption besteht, sie ausgeschaltet ist.

Virenscanner und Firewall (Hardware-Firewall im Router oder wenn man keinen hat eine Personal Firewall) dienen dann noch zur Abrundung.
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

Die Frage wäre erstmal wo der Kläger die Adresse her hat. Der Kläger kann maximal eine IP haben, die kann er nur mit Hilfe von Daten eines Providers ermitteln, der im Falle einer Flat diese Daten an sich nicht speichern darf, Daten aus der Vorratsdatenspeicherung dürften auch nicht verwendet werden, wenn die es da schon gab.

Die andere Frage wäre, was ein WLAN-Nutzer wissen muss und ob er sich nicht darauf verlassen kann, dass eine eingestellte Verschlüsselung durch den Hersteller sicher ist.

Diese Entscheidung ist sogar von noch höherer Bedeutung, wenn man bedenkt, dass unter Sicherheitsexperten Türschlösser in Autos für nicht sicher gehalten werden. Selbiges gilt auch für die Absicherung von Wohnungstüren.
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

Na Vorratsdatenspeicherung ist ind Deutschland ja gekippt. Was die Flatrate-Kundschaft angeht, kann es hier und da schon sein, dass zu "internen" Zwecken bei dem einen oder anderen Provider Verbindungsdaten kurzfristig gespeichert werden, aus welchen dann die Bestandsdaten zu einer IP-Adresse ermittelt werden können.
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

Würde mir was passieren wenn ich mein WLAN offen lasse, jmd zieht sich mp3´s zb über torrent oder mule über meinen Anschluss und ich kriege ein Schreiben vom Anwalt?

Ich meine es kann doch sein das ich nichts dafür kann oder bzw ein Hardwaredefekt vorgelegen hat das meine Verschlüsselung ausgeschaltet wurde oder sowas.

Also ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Irgendein Mitbewohner hat da auch sein WLAN offen, selbst im Router ist das Standartpasswort gesetzt. Bin auch mal aufs Routermnü und hab dort in den DHCP-Log angeschaut. War schon heftig wieviel da über den gesurft haben oder immer noch surfen. Würde ihn ja warnen mal dicht zu machen aber den Namen sieht man ja nicht jedoch weit weg kann er ja nicht wohnen.
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

gEIL!! Sowas habe ich auch regelmäßig gesehen schöner hotspot sowas!
Die können dir gar nichts, dein Wlan kann ja auch verschlüsselt sein mit WEP was nicht gerade sicher ist, und wenns dann einer knackt zum ziehen von filmen und du briefe von anwälten bekommst, würde ich persönlich nur antworten wenn die briefe langsam Amtlich werden.
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

hallo leute seit leztes jahr bezahle ich geld c.a 1200 € für ein Duden Wörterbuch, da mir vorwurf gemacht wurde das ich es heruntergeladen habe, aber das stimmt nicht ein hacker ist bei mir eingedrungen und hat es runtegeladen leider habe ich auch keine beweise,
ich habe den betrag abgeschlossen. also kann man den bald wegen des missbrauch zum anwalt gehen

ich bedanke mich im voraus für eure hilfe
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Hallo

Antworten musst du schon, wenn dir solche Anwälte Post schicken. Dann musst du meistens immer eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dies nicht mehr zu tun und um den Rechteinhaber solcher Filme, Musik ect. nicht noch mehr zu schaden. Unterschreibst du nicht, kommt eine einstweilige Verfügung ins Haus geflattert.
Aber man sollte die Unterlassungserklärung Anwaltlich abändern lassen,weil das original ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.
Wer damit schon mal Bekanntschaft gemacht hat, den wird hier geholfen.....

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Ansonsten kann man noch die große Suchmaschiene fragen, die hilft auch weiter. :)


Mfg
Schnicki
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

nur theoretisch, eine Frage:
an meinem DSL Anschluss surfen logischerweise sämtliche Familienmitglieder mit, u.a. mein Vater, meine Kinder, meine Frau alle mit eigenem Rechner.
Kann ich im Falle eines Falles von meinem Aussageverwahrungsrecht gebrauch machen. Würde das was bringen?

Gruß
Joschi
 
AW: Bundesgerichtshof muss über WLAN-Missbrauch entscheiden - Piraterie

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Ich denke nicht das es was bringt.......wenn solch eine Abmahnung im Briefkasten liegt mit einer Unterlassungserklärung drin....denn die muss auf jedenfall abgegeben werden... (und gilt 30 Jahre) wenn nicht das hab ich ja schon oben geschrieben was die dann machen werden. Wenn man das nicht macht würde es ja bedeuten das man auf die Forderung des Rechtinhabers solcher geschützten Stücke einen feuchten Furz gibt, denn mit der Unterlassungserklärung möchte er ja den Upload seiner Werke unterbinden. Und wenn man auf garnichts reagiert werden die einen auf jedenfall vors Gericht zerren und dann wirds mit sicherheit um einiges Teurer.....aber auf sowas warten die ja nur.
Mod UE unterschreiben und zu den Anwälten des RI schicken
und dann......abwarten und ein gepflegtes :emoticon-0167-beer: trinken.

mfg
Schnicki
 
Zurück
Oben