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Off Topic Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Bundesgerichtshof: Keine Irreführung durch Preissuchmaschinen erlaubt

Urteil: Bevor ein Händler eine Preiserhöhung vornimmt, muss diese erst an die Preissuchmaschine gemeldet werden, sonst kommt es zu Irreführung des Kunden. (Mario Riemann, 13.03.2010)
Vor rund sechs Monaten wurde bereits festgelegt, das sowohl Preissuchmaschinen, als auch Online-Händler die Preise und Versandkosten ihrer Angebote klar und transparent darstellen müssen, damit es nicht zu Missverständnissen bei den interessierten Kunden kommt.
Nun geht es um die Veränderung der Preise. Im aktuellen Fall hatte ein Händler eine Saeco Espressomaschine für 550 Euro im Angebot und stand damit bei der Suchmaschine Idealo auf Platz 1 von 45 Anbietern. Noch am selben Abend erhöhte man den Preis im eigenen Shop auf 587 Euro, in der Suchmaschine blieb er aber weiterhin auf 550. Dagegen klagte ein Mitbewerber beim Bundesgerichtshof und bekam Recht. Solch eine Irreführung sei nicht gestattet und führt zu einem Wettbewerbsvorteil. Sollten die Händler eine Preisveränderung vornehmen wollen, muss diese zuerst an die Preissuchmaschine gemeldet werden. Erst wenn diese aktuell ist, darf die Veränderung auch im eigenen Shop erfolgen - so der
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von focus.de.

Quelle: pcgameshardware
 
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