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Bürgerkonto: Guthaben-Konto für Alle

TV Pirat

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16.10.2012

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Sparkasse richtet nach langer Kritik Bürgerkonto für Alle ein

Immer wieder haben Bezieher von Hartz IV-Leistungen oder verschuldeten Haushalte das Problem, ein Konto bei einer Bank zu bekommen. Oft werden zudem hohe Kontogebühren erhoben, die eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betroffenen bedeuten. Mit der „Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto“ verpflichten sich nunmehr die 423 Sparkassen in Deutschland, ab Oktober 2012 jeder Person ein Guthabenkonto - sprich: Bürgerkonto ohne wenn und aber einzurichten.

Mit dem neuen Bürgerkonto können Kunden auch am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, Überweisungen tätigen und die Girokarte zum Bezahlen verwenden, ohne sich verschulden. Nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) werden hierfür keine erhöhten Gebühren verlangt und sind vergleichbar mit Kontogebühren für Kunden, die auch überziehen können. Demnach können auch beispielsweise kostenlose Online-Konten beansprucht werden. „Schlichtersprüche zum Bürgerkonto werden zudem von der Sparkasse als verbindlich anerkannt.“

„Mit dem Bürgerkonto stellen die Sparkassen sicher, dass wirklich jeder ein Girokonto bekommt. Wir sind überzeugt, dass dies ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl ist“, sagte Georg Fahrenschon, Präsident des Sparkassen-Bundesverbandes.

Mit dem neuen Bürgerkonto gehen die Sparkassen über über die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann hinaus. Die Banken in Deutschland führen mittlerweile rund 2,6 Millionen „Girokonten für Jedermann“ auf Guthaben-Basis. 1,2 Millionen dieser Konten werden allein bei den Sparkassen geführt.

Im vergangenen Jahr gingen bei der Schlichtungsstellen der Sparkassen-Gruppe 227 Beschwerden ein, weil sich die örtlichen Sparkassen u.a. weigerten, ein Konto für Schuldner einzurichten. Wir berichteten beispielsweise im Jahre 2011 darüber, dass die Berliner Sparkasse die Guthaben-Konten ohne Möglichkeit der Überziehung von 3,50 Euro auf 8,00 Euro erhöhten. Verbraucherzentralen kritisierten das damalige Vorgehen scharf und sahen darin ein „Abwimmeln von finanziell nicht interessanten Kunden“. Mit der neuerlichen Ankündigung rücken die Sparkassen offensichtlich ihr Image wieder in ein besseres Licht. Bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung in der Realität gestalten wird.

Hartz IV Regelbedarfsermittlung verfassungswidrig?

Quelle: gegen-hartz
 
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