Skyline01
Elite Lord
- Registriert
- 5. September 2009
- Beiträge
- 3.983
- Reaktionspunkte
- 2.726
- Punkte
- 113
Bild: Podolski auf 258.500 Euro verklagt
Dem Kölner Stürmer Lukas Podolski droht teurer Ärger abseits des Spielfeldes. Der 24-Jährige wurde von seinem ehemaligen Berater Norbert Pflippen vor dem Kölner Landgericht verklagt.
Die Verhandlung hat bereits begonnen. Dabei geht es nach Informationen der "Bild"-Zeitung um eine Summe von mindestens 258.500 Euro.
Muss Podolski Nachzahlungen leisten?
Der Spielerberater fordert diesen Betrag für Einnahmen Podolskis aus Werbeverträgen, die noch von Pflippens Agentur "ans" vermittelt worden sein sollen. Der Stürmer, der am Wochenende ausgerechnet gegen seinen Ex-Klub Bayern München seine Torflaute beendet hatte, stand bereits mit 17 Jahren bei der Firma unter Vertrag. Für insgesamt drei Kontrakte soll Podolski nun Nachzahlungen leisten. In der "Bild" erklärte Gerichtssprecher Dr. Jan Orth: "Es geht um die vertragliche Regelung, dass der Kläger auch nach Beendigung des Vertrages an Werbeeinnahmen der von ihm vermittelten Verträge zu beteiligen ist."
Quelle: T-Online
Dem Kölner Stürmer Lukas Podolski droht teurer Ärger abseits des Spielfeldes. Der 24-Jährige wurde von seinem ehemaligen Berater Norbert Pflippen vor dem Kölner Landgericht verklagt.
Die Verhandlung hat bereits begonnen. Dabei geht es nach Informationen der "Bild"-Zeitung um eine Summe von mindestens 258.500 Euro.
Muss Podolski Nachzahlungen leisten?
Der Spielerberater fordert diesen Betrag für Einnahmen Podolskis aus Werbeverträgen, die noch von Pflippens Agentur "ans" vermittelt worden sein sollen. Der Stürmer, der am Wochenende ausgerechnet gegen seinen Ex-Klub Bayern München seine Torflaute beendet hatte, stand bereits mit 17 Jahren bei der Firma unter Vertrag. Für insgesamt drei Kontrakte soll Podolski nun Nachzahlungen leisten. In der "Bild" erklärte Gerichtssprecher Dr. Jan Orth: "Es geht um die vertragliche Regelung, dass der Kläger auch nach Beendigung des Vertrages an Werbeeinnahmen der von ihm vermittelten Verträge zu beteiligen ist."
Quelle: T-Online