rooperde
Elite Lord
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Ein Autohändler aus Sachsen hat kürzlich ein Gerichtsverfahren gegen die GEZ verloren. Anstatt wie empfohlen für einen Wagen muss er jetzt für alle PKWs und auch Leihwagen die Rundfunkgebühren rückwirkend entrichten. Sein Fehler: Er hatte sich an die Empfehlung eines GEZ-Mitarbeiters gehalten. Doch nun muss er rückwirkend anstatt für ein Auto die Gebühren für alle PKWs aus seinem Fuhrpark blechen.
Günther Schwarz vom gleichnamigen Autohaus in Marienberg versuchte sich ohne Erfolg gegen die gigantische Forderung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu wehren. Der sächsische Autohändler verlor kürzlich sein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Chemnitz. Zu ihm sei 1992 ein GEZ-Mitarbeiter gekommen, der ihm erklärte, dass er von seinem Fuhrpark insgesamt nur 1-2 PKWs anmelden müsse. Dann sei er angeblich "auf der sicheren Seite". Das hat er auch umgehend getan. Im Jahr 2005 hatte dessen Nachfolger aber ganz andere Vorstellungen. Schwarz muss für jedes verfügbare Autoradio in jedem seiner Autos die Rundfunkgebühren entrichten. So kam es, dass rückwirkend für 13 Jahre eine Summe von fast 18.000 Euro zusammen kam. Bei 35 Fahrzeugen müsse er aktuell jeweils 7,70 Euro entrichten, weil sie alle mit einem Radio ausgestattet wurden. Der zuständige Richter sieht die Anmeldung des Selbstständigen zudem als Bringschuld an.
Auch andere Autohäuser im Raum Chemnitz traf jetzt das gleiche Schicksal. Auch dort sorgten die umherreisenden Mitarbeiter für volle Kassen der Rundfunkanstalt. Und das, obwohl die GEZ in Sachsen monatlich rund 23 Millionen Euro einnimmt. Wenn die Haushaltspauschale aktiv ist, werden die Unternehmen finanziell besser dastehen. Für die Autohändler ist die Gerichtsentscheidung dennoch bitter. Eine Forderung in dieser Höhe könnte so manchem Unternehmen den finanziellen Hals brechen.
Quelle: Gulli