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PC & Internet Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Internet Service Provider dürfen derzeit die Identitäten bei Klagen gegen Tauschbörsennutzer in Österreich nicht herausgeben. Dem Hagenberger Professor für IT-Recht und Rechtsanwalt Peter Burgstaller zufolge kommt es jedoch immer wieder zu derartigen Klagen. Er selbst hat rund 20 Filesharer in den vergangenen drei Jahren verteidigt. Burgstaller befürchtet, dass künftig auch die Daten der Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsdelikte herangezogen werden.

"Die Verwertungsgesellschaften gehen nicht nur in Deutschland und den Link ist nicht mehr aktiv., sondern auch in Österreich beinhart gegen Tauschbörsennutzer vor. Sie bringen Straf- und Zivilanzeigen ein und fahren alle Rechtswege, um sich dann zu vergleichen", erzählt Burgstaller, der an der FH Hagenberg IT-Recht lehrt und
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, der futurezone am Rande der Konferenz Link ist nicht mehr aktiv. in Linz. "Die Vorgehensweise ist dabei immer dieselbe: Der Anschlussinhaber wird geklagt und es gibt eine Strafanzeige, die als Druckmittel verwendet wird, um an Schadensersatzzahlungen zu kommen", sagt Burgstaller.

Maximilian Schubert, Generalsekretär der
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, zeigt sich angesichts dieser Vorgehensweise überrascht: "Es gibt praktisch keinen legalen Weg, wie Urheber über dynamische IP-Adressen ausforscht werden können. Die Vorraussetzung für so eine Ausforschung ist eine Anordnung eines Staatsanwaltes. Ein Staatsanwalt darf jedoch erst dann aktiv werden, wenn der Name des Anschlussinhabers bereits bekannt ist." Das bestätigt auch Andreas Manak, Rechtsanwalt und Generalsekretär des
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: "Wir können in Österreich keine Täter über dynamische IP-Adressen ausforschen, da uns als Privatankläger gesetzmäßig keine Auskunft erteilt wird." Burgstaller meint dazu: "Da es durch unterschiedliche OGH-Urteile in der Vergangenheit lange Zeit Rechtsunsicherheiten gegeben hat, rücken viele Provider die Daten trotzdem raus."

"Wilde Geschichten, um an Daten zu kommen"

Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."

Der Linzer Rechtsanwalt war in den vergangenen drei Jahren mit rund 20 Fällen rund um Tauschbörsennutzer konfrontiert. An die Provider, die dabei im Spiel waren, kann er sich allerdings nicht mehr erinnern. In der Regel würde bei Musik-Files eine Schadensersatzforderung von 0,99 Cent pro Song, orientiert an den iTunes-Preisen, plus die Verfahrenskosten gefordert, erklärt Burgstaller. Den Rechtsanwalt stört an der Praxis vor allem eines: "Es trifft die Falschen. Da kommt die Mutter von einem 13-Jährigen zu mir, weil ihr Sohn über ihren Internet-Anschluss Files runter- und hochgeladen hat. Diese Kinder sind keine Kriminellen, auch wenn Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen und setzt Strafverfahren für etwas ein, das im gesellschaftlichen Leben eine untergeordnete Rolle spielt."


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Quelle: futurezone
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Hi

dog_holiday schrieb:
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Nein, vom rein rechtlichen Sinn her, haben diese Herren "Anwälte" Recht, denn sie vertreten einen Mandanten.

Habe das gerade hinter mir, auch mir wurde unterstellt, dass ich das "gewerbsmässig" mache. Der Sinn dahinter ist, wenn man das gewerblich macht ,dann greift diese 100 € Deckelung nicht.

Das dumme daran (für mich) ist, dass ich den Song nicht (mehr) habe und dass das Ganze inzwischen 3 Jahre her ist (Juli 2009 - also die "Tat" meine ich)

Hab mich vor mindestens 2 Jahren entschlossen, kein Filesharing mehr zu machen.. WEnn dieser **** Anwalt 4 Monate später gekommen wäre, dann hätte ich den einen bestimmten Finger gezeigt ... :D - aber so :(.......

Also lasst es, Filesharing zu nutzen, egal ob Torrent oder Esel oder was auch immer....
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Hi

Jain.... aber das war auch nicht das ausschlaggebende.

Da ich, weil ich Filesharing genutzt habe (Torrent) automatisch auch das, was ich geladen habe, angeboten habe, ist das schon "gewerbsmässig".

Diese ***** Anwälte wissen schon, wie die es formulieren müssen, dass es für sie positiv aussieht.

Wenn ich so viel Geld hätte, dass es nicht darauf angekommen wäre, ob ich 500 € oder 2000 € hätte zahlen müssen, hätte ich das mal probehalber ausgesessen... Aber da ich arm bin........habe ich bezahlt.
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

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Hi Tina, du hast aber schon mal was von einer "abgeänderten Unterlassungserklärung" gehört? :emoticon-0108-speec Jeder im Netz rät auf keinen Fall zahlen. Ich selber hatte vor ca. 3 Jahren das selbe Problem, sollte einen Porno runter geladen haben. Habe die oben erwähnte abgeänderte UE geschickt und seid dem nichts mehr gehört. Das heißt nicht das ich raus bin, glaube zu wissen nach 4 Jahren Verjährung, aber zahlen an einen schmierigen Rechtsverdreher kam für mich erst einmal nicht in Frage. Meine Devise damals wie heute -Abwarten und ruhig bleiben- :emoticon-0113-sleep fredhatdurst32
 
AW: Auch in Österreich werden Filesharer verklagt

Hi

Du bist raus. Die Verjährungsfrist endet nach 3 Jahren. Aber erst am Ende des Jahres.

Bei mir war das im Juli 2009 und am 1.1.13 könnte mir niemand mehr was.

Diese modifizierte Unterlassugserklärung habe ich natürlich unterschrieben. Trotzdem musste ich zahlen. Im Netz sind auuch viele selbstenannte "Rechtsanwälte"/Berater, die möglicherweise mehr kaputt machen mit ihrem Halbwissen, als es die Sache wert ist.

Das Problem ist, Du müsst natürlich die Aufwendungen von dem Abmahnanwalt zahlen und der arme geschädigte Künstler möchte natürlich über/von dem Anwalt auch einen Teil des gezahlten Geldes haben.

Habe "hinterher" mal geschaut, ob ich auch was finden würde, wo das Aussitzen geholfen hat, aber ausser heisser Luft habe ich nichts gefunden.

Möglicherweise ist die REchtslage bei Pornos und bei Musik eine andere.

Von den Nerven her, ist es mir auch lieber, dass die SAche erledigt ist, als dass ich noch Monate lang "zittern" muss, ob noch etwas kommt oder eben nicht.
 
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