Internet Service Provider dürfen derzeit die Identitäten bei Klagen gegen Tauschbörsennutzer in Österreich nicht herausgeben. Dem Hagenberger Professor für IT-Recht und Rechtsanwalt Peter Burgstaller zufolge kommt es jedoch immer wieder zu derartigen Klagen. Er selbst hat rund 20 Filesharer in den vergangenen drei Jahren verteidigt. Burgstaller befürchtet, dass künftig auch die Daten der Vorratsdatenspeicherung für Urheberrechtsdelikte herangezogen werden.
"Die Verwertungsgesellschaften gehen nicht nur in Deutschland und den Link ist nicht mehr aktiv., sondern auch in Österreich beinhart gegen Tauschbörsennutzer vor. Sie bringen Straf- und Zivilanzeigen ein und fahren alle Rechtswege, um sich dann zu vergleichen", erzählt Burgstaller, der an der FH Hagenberg IT-Recht lehrt und
Maximilian Schubert, Generalsekretär der
"Wilde Geschichten, um an Daten zu kommen"
Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."
Der Linzer Rechtsanwalt war in den vergangenen drei Jahren mit rund 20 Fällen rund um Tauschbörsennutzer konfrontiert. An die Provider, die dabei im Spiel waren, kann er sich allerdings nicht mehr erinnern. In der Regel würde bei Musik-Files eine Schadensersatzforderung von 0,99 Cent pro Song, orientiert an den iTunes-Preisen, plus die Verfahrenskosten gefordert, erklärt Burgstaller. Den Rechtsanwalt stört an der Praxis vor allem eines: "Es trifft die Falschen. Da kommt die Mutter von einem 13-Jährigen zu mir, weil ihr Sohn über ihren Internet-Anschluss Files runter- und hochgeladen hat. Diese Kinder sind keine Kriminellen, auch wenn Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen und setzt Strafverfahren für etwas ein, das im gesellschaftlichen Leben eine untergeordnete Rolle spielt."
Quelle: futurezone
"Die Verwertungsgesellschaften gehen nicht nur in Deutschland und den Link ist nicht mehr aktiv., sondern auch in Österreich beinhart gegen Tauschbörsennutzer vor. Sie bringen Straf- und Zivilanzeigen ein und fahren alle Rechtswege, um sich dann zu vergleichen", erzählt Burgstaller, der an der FH Hagenberg IT-Recht lehrt und
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, der futurezone am Rande der Konferenz Link ist nicht mehr aktiv. in Linz. "Die Vorgehensweise ist dabei immer dieselbe: Der Anschlussinhaber wird geklagt und es gibt eine Strafanzeige, die als Druckmittel verwendet wird, um an Schadensersatzzahlungen zu kommen", sagt Burgstaller.Maximilian Schubert, Generalsekretär der
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, zeigt sich angesichts dieser Vorgehensweise überrascht: "Es gibt praktisch keinen legalen Weg, wie Urheber über dynamische IP-Adressen ausforscht werden können. Die Vorraussetzung für so eine Ausforschung ist eine Anordnung eines Staatsanwaltes. Ein Staatsanwalt darf jedoch erst dann aktiv werden, wenn der Name des Anschlussinhabers bereits bekannt ist." Das bestätigt auch Andreas Manak, Rechtsanwalt und Generalsekretär des
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: "Wir können in Österreich keine Täter über dynamische IP-Adressen ausforschen, da uns als Privatankläger gesetzmäßig keine Auskunft erteilt wird." Burgstaller meint dazu: "Da es durch unterschiedliche OGH-Urteile in der Vergangenheit lange Zeit Rechtsunsicherheiten gegeben hat, rücken viele Provider die Daten trotzdem raus.""Wilde Geschichten, um an Daten zu kommen"
Thomas Pfeiffer, Verantwortlicher für Informationssicherheit bei der Linz AG Internet Service Provider, bestätigt gegenüber der futurezone, dass es immer wieder Anfragen zur Beauskunftung von Urheberrechtsdelikten gebe. Diese würden jedoch bei der Linz AG klar zurückzuweisen. "Es gibt immer wieder wilde Geschichten, wie falsche Exekutivbeamte versuchen, mit Androhungen an Daten zu kommen", so Pfeiffer. Auch Schubert von der ISPA erzählt, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen Druck gemacht wurde, um an Daten zu gelangen. "Wir machen den Providern allerdings immer wieder klar, dass sie dem Druck nicht nachgeben dürfen, auch wenn es heißt: `Alle anderen machen es auch so`."
Der Linzer Rechtsanwalt war in den vergangenen drei Jahren mit rund 20 Fällen rund um Tauschbörsennutzer konfrontiert. An die Provider, die dabei im Spiel waren, kann er sich allerdings nicht mehr erinnern. In der Regel würde bei Musik-Files eine Schadensersatzforderung von 0,99 Cent pro Song, orientiert an den iTunes-Preisen, plus die Verfahrenskosten gefordert, erklärt Burgstaller. Den Rechtsanwalt stört an der Praxis vor allem eines: "Es trifft die Falschen. Da kommt die Mutter von einem 13-Jährigen zu mir, weil ihr Sohn über ihren Internet-Anschluss Files runter- und hochgeladen hat. Diese Kinder sind keine Kriminellen, auch wenn Unwissenheit nicht vor einer Strafe schützt. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen und setzt Strafverfahren für etwas ein, das im gesellschaftlichen Leben eine untergeordnete Rolle spielt."
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