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Artikel: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

AW: Artikel: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwält

ha ha genial ... da bin ich auch gespannt woher sie diese daten haben wollen :emoticon-0123-party
 
AW: Artikel: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwält

hmm das wird interssant,

es gibt derzeit keine rechtssprechung das das ansehen von streaming inhalten verboten ist.

lediglich das abspeichern eines streams ist untersagt.

ob das stimmt was u+c da mitteilen mag ich erstmal bezweifeln.

könnte mir viel mehr vorstellen das es um den upload ging was dann ja strafbar wäre und auch erklären würde das der ip anfrage zugestimmt wurde.

man wird sehen was kommt.

Hellraiser1
 
hier nochmal eine klasse erklärung:

Die Anbieter solcher Streams handeln klar illegal. Bei den Nutzern sieht es dagegen anders aus. Zwar wird beim Streaming eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher des PCs hergestellt, diese Kopie ist jedoch durch eine gesetzliche Regelung gerechtfertigt, da sie nur zu dem Zweck angefertigt wird, den Film anschauen zu können. Das bloße Ansehen eines urheberrechtlich geschützten Werkes, der sogenannte Werkgenuss, kann jedoch nie eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
weiteres ist auch hier zu finden:

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


speziel der absatz:

Denn es muss auch § 44a UrhG beachtet werden.
„Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“

Nach einhelliger Meinung und der Auffassung des Gesetzgebers handelt es sich bei den Vervielfältigungsstücken lediglich um zwischengespeicherte Dateien im Cache. Sie sind also flüchtig und begleitend. Demnach ist die Nutzung von kostenlosen Kinofilm-Streaming-Portalen für die Nutzer zulässig und folglich legal.
 
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