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Artikel: Gericht verbietet Telekom Daten-Drosselung

AW: Artikel: Gericht verbietet Telekom Daten-Drosselung

Als wenn das nicht schon im Mobilfunkbereich mit der Drosselung reicht. Ich finde das Urteil in Ordnung, wenigstens im Festnetzbereich sollte eine Volumenfreiheit bleiben.
Aber die Telekom, wird sicher noch für die ein oder andere Überraschung sorgen.
 
Das ist jetzt die Frage, auch ein LTE Anschluss ist ein "Anschluss" und wird mit "bis zu 50" bzw. noch mehr beworben, wo geht denn aus dem Urteil hervor dass es nur Hartkabel TAE Anschluesse betrifft? Ich finds jedenfalls nicht.

Schliesslich waren ja LTE Anschluesse dazu gedacht auch auf Doerfern und anderen weissen Flecken einen einigermassen schnellen Anschluss zu ermoeglichen, da diese Ortsgebunden sind und nicht mobil verwendet werden koennen sind in meiner Ansicht auch das Festnetzanschluesse.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich stimme zu ... das sollte auch für LTE gelten .. gibt ja keinen grund warum sie es bei Funk weiterhin Flatrate nennen dürfen und bei Kabel nicht. Meiner Meinung nach müssten sie es "Flatrate mit 384 kbit/s***" nennen und im kleingedruckten darf dann stehen "*** 2 GByte Highspeed-Volumen" ... es fehlt eine Behörde, zu denen alle Firmen ihre Werbung schicken müssen vor veröffentlichung .. und die behörde entscheidet ob die Werbung rechtens ist oder nicht ...
 
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