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ARD- und ZDF-Gremien stimmen Drei-Stufen-Test-Verfahren ab

ARD- und ZDF-Gremien stimmen Drei-Stufen-Test-Verfahren ab
Am 19. Februar 2009 kamen die Spitzen der ARD- und ZDF-Gremien auf Einladung des ZDF-Fernsehratsvorsitzenden zu ihrem turnusmäßigen Treffen im ZDF-Hauptstadtstudio zusammen. Im Mittelpunkt der Gespräche zwischen dem Erweiterten Präsidium des ZDF-Fernsehrats und den Vorsitzenden der ARD-Rundfunk- und Verwaltungsräte stand die Koordination des Verfahrens zum so genannten Drei-Stufen-Test für Telemedienangebote.

In den Gesprächen wurden Maßstäbe, Inhalte sowie die Zeitabläufe für die Genehmigungsverfahren abgestimmt. Beide Seiten sind überzeugt, dass die Gremien ihre neuen Aufgaben kompetent wahrnehmen werden.

Der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates, Ruprecht Polenz, betonte, der Fernsehrat habe die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um seiner Verantwortung wie gewohnt auch in diesem formalisierten Verfahren nachzukommen. Das Gremium lege dabei besonderen Wert auf eine transparente Durchführung und angemessene Einbeziehung aller Interessen in die vorzunehmenden Abwägungsprozesse. Der ZDF-Fernsehrat stehe mit der Gremienvorsitzenden Konferenz (GVK) der ARD im engen Austausch und schätze die zielführende Zusammenarbeit, die eine reibungslose Durchführung auch für die Gemeinschaftsangebote gewährleiste.

Der Vorsitzende der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz Dr. Harald Augter bekräftigte, dass die Gremien die Verfahren mit der gebotenen Gründlichkeit und Neutralität durchführen werden. Soweit erforderlich, würde auf externen Rat zurückgegriffen werden. Für die Bewertung des publizistischen Beitrages des Angebots und des gesellschaftlichen Mehrwerts seien die Gremien als Vertreter der Gesellschaft prädestiniert.

Aufgrund des im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages umgesetzten Beihilfekompromisses mit der Brüsseler EU-Kommission sind ZDF und ARD dazu verpflichtet, den Online-Bestand sowie neue oder wesentlich veränderte Telemedienangebote einem so genannten Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Mit diesen von den Gremien durchzuführenden Verfahren wird der staatsvertragliche Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Online-Bereich konkretisiert. Der ZDF-Fernsehrat wie die ARD-Gremien haben auf Wunsch der Länder bereits Beschlüsse zur Umsetzung des Drei-Stufen-Tests gefasst.

Bei den Gemeinschaftsangeboten von ARD und ZDF ist jeweils die federführende Anstalt für die Durchführung der Tests zuständig. So obliegen Genehmigungsverfahren für (neue oder veränderte) Telemedienangebote von PHOENIX und 3sat dem ZDF-Fernsehrat, entsprechende Telemedienangebote des KI.KA dem MDR-Rundfunkrat. Dieser hat bereits freiwillige Verfahren zur Mediathek KI.Kaplus und dem Vorschulangebot Kikanichen.de eingeleitet.
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Di, 24. Feb 2009 Q:satnews
 
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