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PC & Internet Anti-Piraterie Verein will Kino.to sperren lassen


Manchen österreichischen Nutzern von Kino.to könnte es bald passieren, dass sie künftig wieder für das Anschauen von Filmen und Serien zahlen müssen. Denn wie der „Verein für Anti-Piraterie der österreichischen Film- und Videobranche“ heute bekannt gab, wird man versuchen, den österreichischen Internetprovider UPC gerichtlich dazu zu zwingen, die Webseite für seine Kunden zu sperren.

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Der „Verein für Anti-Piraterie der österreichischen Film- und Videobranche“ gab heute auf einer Pressekonferenz bekannt, dass man im Kampf gegen die Webseite kino.to zu härteren Mitteln greifen werde. VAP-Mitglied Werner Müller erklärte der Presse, dass man vorhabe, den österreichischen Internetprovider UPC mittels Unterlassungserklärung dazu zu zwingen, das Streaming-Portal für seine österreichischen Kunden zu sperren.

Der Provider erklärte bereits vor wenigen Wochen, dass man diesem Verlangen keinesfalls freiwillig nachkommen werde. Nachdem die VAP in den vergangenen Wochen bereits mehrmals Anfragen auf eine Sperrung der Domain bei den österreichischen Internetanbietern stellte, erklärte die ISPA, die Dachorganisation der heimischen Internetwirtschaft: „Es fehlt jegliche Rechtsgrundlage, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren.“

Kino.to bietet seinen Besucher seit geraumer Zeit die Möglichkeit, Spielfilme, darunter auch aktuelle Kinohighlights, sowie Serien via Stream kostenlos anzusehen. Verständlich, dass die Filmbranche gegen ein solches Projekt vorgehen will. Finanzielle Einbußen und die Gefährdung von bis zu 4.500 Arbeitsplätzen in Österreich würde die Video-on-Demand-Website verursachen, meint die VAP. Da man den in Russland stationierten Servern oder den Besitzern der Tonganischen Domain offenbar nicht auf rechtlichem Wege den Garaus machen kann, versucht die VAP nun die Verbindung zwischen Surfer und Kino.to an einer anderen Stelle zu unterbrechen.

Ein Musterprozess soll die Frage, ob ein solches Vorgehen legal ist, nun klären. Denn bislang wurde noch nie ein Provider gerichtlich dazu gezwungen eine Webpräsenz wegen ähnlich illegaler Inhalte zu sperren. Bekommen die Kläger recht, wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der es Anderen ermöglichen würde auch andere Seiten, etwa welche mit kritischen Berichten oder Postings, sperren zu können. Mit dieser Tatsache konfrontiert antwortete der VAP-Rechtsanwalt Andreas Manak einem Pressevertreter: „Es geht nicht um Zensur, sondern um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.“

Quelle: Gulli
 
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