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PC & Internet Abmahnwahn - Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Politiker zur Eile


Das schon vor längerer Zeit vorgestellte Gesetz zur Eindämmung des Abmahnwahns soll von der Bundesregierung endlich auf den Weg gebracht werden, teilte heute erneut der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. Die Zeit drängt, eigenen Statistiken zufolge seien bereits 4,3 Millionen deutsche Bundesbürger abgemahnt worden.

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Gerd Billen, vom Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverbands vzbv, teilte heute der dpa mit, die Bundesregierung müsse endlich den Abmahnwahn in Deutschland eindämmen und den vom Justizministerium vorgestellten Entwurf verabschieden. Rund sechs Prozent aller Bundesbürger im Alter ab 14 Jahren sind nach Angaben des vzbv bereits abgemahnt worden. Zumeist seien dabei von den abmahnenden Kanzleien Kostennoten in Höhe von 500 bis 1000 Euro berechnet worden. Die Schreiben betrafen hauptsächlich Urheberrechtsverletzungen aufgrund des illegalen Angebots von Musikdateien oder Bildern im Internet. Die Kreativwirtschaft müsse sich stärker um kundenfreundliche und sichere Dienstleistungen kümmern, anstatt mit Hilfe der Abmahnanwälte Angst und Schrecken zu verbreiten, teilte Billen mit. Bereits Anfang Juni drängte der vzbv, Kanzlerin Merkel müsse den Streit der Ressorts beenden und dafür sorgen, dass die Abmahngebühren effektiver gedeckelt werden. Bei der Diskussion über das Urheberrecht dürften Verbraucherrechte nicht unter den Tisch fallen.

In eine ähnliche Richtung ging auch die im Februar vorgestellte Jahresstatistik vom Verein gegen den Abmahnwahn und der Initiative AW3P. Demnach wurden alleine im Jahr 2011 deutschlandweit über 218.000 Abmahnungen für begangene Urheberrechtsverletzungen verschickt. Für die Rechteinhaber, IP-Ermittler und Abmahnkanzleien errechnet sich für 2011 ein theoretischer Jahresumsatz von über 165 Millionen Euro, sollten alle Abgemahnten bezahlen. Der größte Anteil der Schreiben wurde aufgrund von verbreiteten Musikdateien verschickt, gefolgt von Kinofilmen und pornografischen Werken.

Der im April aufgetauchte Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht eine erhebliche Reduzierung der Streitwerte und somit aller anwaltlichen Gebühren vor. Die Kosten für unberechtigt verschickte Abmahnungen sollen den Abgemahnten sogar erstattet werden. Auch sieht der Entwurf bei bestimmten Streitigkeiten ein Ende des sogenannten "fliegenden Gerichtsstandes" vor. In der Vergangenheit suchten sich diverse Rechteinhaber die Gerichte gerne danach aus, wie vorteilhaft sie dort in der Vergangenheit bei Urteilen behandelt wurden. Zwar hatte Verbraucherministerin Ilse Eigner (CSU) den Entwurf für gut befunden, aus den Reihen der Unionsfraktion wurden jedoch Bedenken laut. Die Vorstellungen des vzbv gehen noch über den Referentenentwurf hinaus. Abmahnungen sollen demnach maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen. Zum Hintergrund: Bei maximal 100 Euro pro Abmahnung würden höchst wahrscheinlich die meisten Abmahnkanzleien augenblicklich aus diesem Geschäftsmodell aussteigen. Bei derart niedrigen Kostennoten rechnet sich für die Juristen der Schriftverkehr finanziell gesehen nicht mehr.

Quelle: Gulli
 
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