Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Abmahnung wegen Tauschbörse

elasigi

Hacker
Registriert
7. Juni 2009
Beiträge
322
Reaktionspunkte
21
Punkte
78
ich habe eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Waldorf in München erhalten, hat jemand Erfahrung mider Problematik.
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

hi
ich persönlich nicht, aber zwei kumpel von mir.
der erste war soweit ich weiß sofort bei der polizei ( dieses verfahren wurde wg dem ersten mal eingestellt)
der zweite hat sich nicht gemeldet und hat mahnungen usw bekommen. war dann erst beim anwalt. musste 150€ zahlen für strafe, gebühren und anwaltskosten..
also denke ich, dass nichts machen verkehrt ist
wobei mich noch interessiert welches netzwerk du benutzt hast (rapid, torrent, emule, usenet usw)
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

Wer gar nicht reagiert verliert auf jeden Fall. Ich würde Dir empfehlen, alles zu "modifizierter Unterlassungserklärung" zu googlen und zu lesen.

Auf keinen Fall das Ding vom Anwalt unterschreiben. Ich persönlich würde auch nicht zahlen. Habe aber auch eine gute Rechtsschutzversicherung. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

Um welche Summen geht es denn hier?
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

deine rechtsschutzversicherung wird im fall einer urheberrechtsverletzung nicht greiffen, steht bei jeder die ich kenne im kleingedruckten, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.deinen tipp mit der modifizierten unterlassungserklärung stimme ich 100 % zu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

ich hab VPN und Usenet mir kann sowas niemals passieren .....

denkt mal drüber nach,bei fragen stehe ich gern zur verfügung


wichtig ist aber das du jetzt reagierst ! Wie Mogelhieb !
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Hatte auch schon das Vergnügen mit den Jungs.

Bei mir ging es um den Verkauf einer ori. Brennsoftware ( Clone CD ) bei Ebay.

Hier mal der ungefähre Ablauf.

Ich bekam von denen einen normalen Brief, also kein Einschreiben!!
Darin wurde ich aufgefordert binnen 2 Tagen die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.
Da auf der Unterlassungserklärung auch die Rechnung der Anwälte war habe ich dieses natürlich nicht gemacht.

Ich bin vorgegangen wie von Mogelhieb schon beschrieben. Sehr wichtig!!!

Ich habe mir die Unterlassungserklärung kopiert und alles was mit den Gebühren und Anwaltskosten zu tun hat rausgelöscht, unterschrieben und per Einschreiben abgeschickt.

Nach ein paar Tagen bekam ich wieder normale Post in der mir mitgeteilt wurde, das die Unterlassungserklärung akzeptiert wurde. Eine neue Rechnung der Anwälte war allerdings auch wieder dabei.

Ich habe denen dann mitgeteilt, natürlich wieder als Einschreiben, das ich nicht gewillt bin die hohen Gebühren ( ca. 1500 Euro )zu bezahlen, da es sich meiner Meinung nach um einen Massenbrief handelt in dem nur Namen ausgetauscht wurden.
Dies rechtfertige einen so hohen Gebührensatz nicht.

Danach habe ich ca. 2,5 Jahre nichts mehr von denen gehört.

Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist bekam ich dann wieder Post von denen mit der Aufforderung die Rechnung zu begleichen.
Einen Tag später einen zweiten Brief. Darin stand das sie nun auch mit Ratenzahlung einverstanden wären, wenn ich sofort 200 Euro überweise.

Das habe ich natürlich nicht gemacht. Ich habe darauf gar nicht reagiert.
Ca. 1 Woche später begann dann mein Handy ca. 3-4 mal am Tag zu klingeln. Das ging ca. 4 Wochen so. Die Nummer war immer unterdrückt. Solche Gespräche nehme ich grundsätzlich nicht an.
Ob es sich bei den Anrufen um die Anwälte ging kann ich deshab nicht sagen, aber komischerweise war dann genau am 31.12. des Jahres der Spuk vorbei. Genau mit Ablauf der Verjährungsfrist.

Das ganze ist jetzt 1 Jahr und 4 Monate her und ich habe von den Leuten bis heute nichts mehr gehört.
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

Die schon wieder, Link veralten (gelöscht).

Vorweg:
Das ist meine Erfahrung (3 Anwälte, positiv wie negativ)


Es gilt zunächst mal Folgendes, elasigi:

Du kannst (darfst) nicht gedankenlos alles benutzen,

was Dir eventuell gefällt!


Das weißt Du spätestens jetzt!


Das wissen die oben verlinkten Abmahnanwälte allerdings nur zu genau.

Beachte bitte auch, wer alles von diesem Hause vertreten wird.

Zur Reaktion: Sie sollte, wie bereits beschrieben, unbedingt erfolgen.

Ein freundliches "Entschuldigung" und die Summe wird erheblich reduziert, womit das eventuell einzuleitende Verfahren gar nicht erst eröffnet wird.

Mehr geht nicht, glaub`s mir einfach.

Gruß

fisher

@grigo: Massenbrief wäre etwas anderes
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

runtergeladen hat mein volljährige Sohn, lebt im Ausland , war zum Besuch und hat 13 min über Tauschbörse paar Lieder runtergeladen, ohne Erlaubnis von meiner Seite. Er steht auch zu diesem VERBRECHEN , aber alles läuft über mich, dazu noch einwöchiges Frist (27.04.2100 gesendet bis 5.05.2010 12.00 Uhr). Ich werde jetzt die modifizierte Unterlassungserklärung abschicken und abwarten.
Wegen der kurzen Fristzeit kann ich momentan nichts unternehmen
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

Laß` die Finger von der modifizierten Unterlassungserklärung.

Sie ist eventuell als Schuldeingeständnis zu werten.

Überlege bitte erstmal genau und ziehe am Montag in einem kostenlosen
(da durch die Versicherung gedecktem) Erstgespräch einen Anwalt zu Rate.

Durch den heutigen Feiertag und den morgigen Sonntag sollte Dir die Zeit bleiben; bei "uns" war es jedenfalls ähnlich.

Gruß

fisher
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

Ich stimme Fisher zu! Bevor du was unterschreibst und abschickst, würde ich mich beim Anwalt beraten lassen... Wie schon gesagt, sei vorsichtig!
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

Hi !

Dein Sohn lebt im Ausland.
Wo denn ?
Wenn er in Frankreich wohnt, dann sag dass er es war.
Rechtslage nach Urteil 2009 in Paris:
1. Post die nicht per Einschreiben an den Empfänger gesendet wurde, hat dieser nicht nachweislich erhalten.
2. Das Anschreiben muss in der Landessprache geschrieben werden.

Machen die meissten nicht, da sie es nicht wissen.
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

KFGrigo, du hast recht, aber ich habe meinem Sohn die Benutzung des Internets verboten.
 
AW: Abmahnung wegen Tauschbörse

nach dem ich durch mehrere Foren mich durchgekämft habe , kann ich nur feststellen, eine Abmahnung ist eine Abzockerei die durch die Gesetze unterstützt wird,
nie zum Anwalt gehen, eine modUE (modifizierte Unterlasungserklärung zum finden über Google) unterschreiben pez Einschreiben mit Rücksendung senden, nächste Abmanung abwarten , abheften , kein Kontakt zum gegnerischen Anwalt, nach 3-Jahren Januar kommendes Jahre 3 Jahre Väerjährungsfrist abwarten . Tauschbörsen nicht mehr nutzen.Seit 4 Jahren haben die Kanzleien keinen vors gericht " eingeladen".
Eigener Anwalt wird das gleiche machen, modUE unterschreiben und vllt niedrige Abmahnungskosten vereinbaren z.B statt 850 werden auf 550 gesenkt, abe r dann kommen die Kosten vor eigenen RA ca 150-200 euro drauf. Ohne Anwalt kostet es 4.40 Euro für Einschreiben mit Rückantwort.
 
Zurück
Oben