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PC & Internet Wegen Filesharing: Beliebter Anbieter heute vor Gericht (Uploaded.net)

Der Sharehoster Uploaded.net erfreut sich vor allem in Deutschland großer Beliebtheit - heute stehen seine Betreiber vor Gericht. Mehrere Kläger werfen ihnen das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials vor.

Gleich fünf Kläger werfen dem Schweizer IT-Unternehmen Cyando AG vor, mit seinem Sharehostingdienst Uploaded.net urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Download angeboten zu haben. Daher muss sich das Unternehmen am Donnerstag (9.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht München verantworten.

Sony und Constantin Film klagen gegen Uploaded.net
Zu den Klägern gehört unter anderem die in München ansässige Constantin Film AG, die konkret gegen die Bereitstellung des Films "Fack ju Göhte" klagt. Die weiteren Kläger sind die Verlage S. Fischer, Piper und Elsevier sowie Sony Music Entertainment Germany. Die Klagen zielen in erster Linie auf Unterlassungen, außerdem wird Schadenersatz gefordert.

Sharehoster werden dazu genutzt, über das Internet Inhalte zu verbreiten. Wer Daten-Pakete hochlädt, erhält einen Link mit der Download-Adresse. Viele dieser Dienste sind in Verruf geraten, weil über sie illegale Kopien von Filmen oder Musik verbreitet werden.

Quelle; chip
 
Naja, verruf geraten ist gut. Bekannt geworden wohl eher.
Kostenloser Speicherplatz für seinen Krams oder Boni je 100 Downloads sind eben doch 2 paar Schuhe.
 
Oberlandesgericht: Sharehoster nicht schadenersatzpflichtig

Im Gegensatz zum Landgericht meint das Oberlandesgericht München, dass der Betreiber von Uploaded.net kein Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen zahlen müsse.

Sharehoster sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts München bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflichtig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplätze nicht als Täter zu behandeln, stellte der 29. Senat des Gericht am Donnerstag klar. Von einem möglichen Rechtsbruch wegen Urheberrechtsverstößen hätten die Betreiber zuvor ebenfalls keine Kenntnis. Die Shareholder seien aber dazu verpflichtet, die Inhalte auf der Plattform mit Blick auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

"Für Rechtsverletzungen ausgestaltet"
Hintergrund der Gerichtsverhandlung ist ein Streit zwischen der Schweizer Firma Cyando AG als Betreiber des Sharehosters Uploaded.net und zahlreichen Verlagen sowie der Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und der Gema. Die Kläger hatten Cyando auf Schadenersatz verklagt und die Feststellung als Täter gefordert. "Der Dienst befördert von seiner ganzen Ausgestaltung her die Rechtsverletzungen", sagte die Rechtsanwältin der Kläger, Kerstin Bäcker.

Das Landgericht München hatte Cyando voriges Jahr verurteilt, die Verbreitung bestimmter urheberrechtlich geschützter Musikwerke durch Dritte zu unterbinden. Darüber hinaus muss der Hoster der Gema Schadensersatz leisten, weil das Unternehmen seinen Pflichten zur Löschung der strittigen Musikdateien nicht nachgekommen sei.

Das Oberlandesgericht hielt in der Verhandlung aber lediglich die Unterlassungsforderungen für begründet. Die Anbieter von Online-Speicherplatz seien dazu verpflichtet, die hochgeladenen Inhalte mit Blick auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Cyando-Rechtsanwalt Hermann Waldhauser bezweifelte die Umsetzbarkeit dieser Forderung: "Wir stoßen an tatsächliche Grenzen, weil es technisch unmöglich ist, auf Tausenden Linksammlungen urheberrechtlich geschützte Werke zu finden, bevor es ein Kläger macht."

Gang nach Karlsruhe wahrscheinlich
Für die Gegenseite ein Beleg dafür, dass es der Betreiber von Uploaded.net nicht ernst genug meint mit den Urheberrechten: "Zu sagen, ich habe mir hier ein Geschäft ausgedacht, muss damit Gewinn machen und kann daher nicht so viel suchen, wie gefordert wäre, zeigt die Geisteshaltung, die bei diesem Dienst herrscht."

Ein Urteil wird das Oberlandesgericht erst in einigen Wochen fällen, vorher haben beide Seiten noch die Möglichkeit, sich schriftlich über verschiedene Anträge auszutauschen. Die Anwälte der Verlage und Filmfirmen deuteten nach der Verhandlung bereits an, dass sie mit Blick auf die Schadenersatzforderungen den Schritt vor den Bundesgerichtshof für möglich halten.

Quelle; heise
 
OLG München: Uploaded.net nicht schadenersatzpflichtig

In einer mündlichen Verhandlung gab das OLG München am 19. Januar bekannt, dass die Cyando AG, Betreiberin des Online-Speicherdienstes Uploaded.net, bei Urheberrechtsverletzungen nicht schadensersatzpflichtig sei. Die Vorinstanz hatte das Gegenteil entschieden. Noch wurde kein Urteil gefällt. Die Kläger signalisierten aber bereits, dass sie vor den Bundesgerichtshof ziehen wollen.

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Laut einer dpa-Meldung müsse die Betreibergesellschaft des Sharehosters Uploaded.net keinen Schadenersatz an die Rechteinhaber leisten. Die Haftung wird abgelehnt, weil die Daten nicht von den Mitarbeitern der Schweizer Cyando AG hochgeladen werden. Auch konnte Uploaded keine direkte Zusammenarbeit mit den Uploadern oder anderen Inhalte-Anbietern (wahrscheinlich: Warez-Foren) nachgewiesen werden. Bis zum Eingang des Schreibens der Rechteinhaber habe der Betreiber von möglichen Urheberrechtsverstößen keine Kenntnis. Deswegen seien sie keine Täter. Das OLG München geht aber davon aus, dass Sharehoster grundsätzlich dazu verpflichtet seien, die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

Hintergrund der Verhandlung ist eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Sharehoster und diversen Verlagen sowie Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und der GEMA. Der Online-Speicherdienst sei von vornherein so konzipiert worden, dass dort Rechtsverletzungen stattfinden, argumentierten die Kläger. Das Gericht ließ nun durchblicken, dass man lediglich die Unterlassungsforderungen (wegen erneut erfolgter Uploads bestimmter Werke) aber nicht die Zahlung des Schadenersatzes für gerechtfertigt hält. Der Anwalt der Cyando AG, Hermann Waldhauser, hält es für ausgeschlossen, dass man die hochgeladenen Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen könne. Dies sei schon aufgrund der Masse der Uploads technisch unmöglich. Zudem sind viele Archive mit einem Passwort versehen, was jegliche Kontrolle des Inhalts unmöglich macht (und auch machen soll).

Uploaded.net wird sich wohl vor dem Bundesgerichtshof verantworten müssen

Nach Urheberrechtsverletzungen nicht so viel suchen zu können wie von den Rechteinhabern gefordert, weil man mit dem eigenen Geschäftsmodell Gewinn machen will, sei ein Indiz für die „Geisteshaltung, die bei diesem Dienst herrscht“, hieß es vonseiten der Kläger. Das Urteil des OLG München wird erst in einigen Wochen erwartet. Zuvor können beide Seiten schriftliche Anträge machen, um sich auszutauschen. Die Anwälte der Kläger ließen bereits durchblicken, dass sie einen Gang zum Bundesgerichtshof für möglich halten, um die Schadenersatzforderungen durchzusetzen.

Derweil hat die Cyando AG schon vor über einem Jahr angekündigt, sich breiter aufzustellen. Neben dem Betrieb des Online-Speicherdienstes hat man sich ebenfalls auf das Angebot von Virtual Private Networks (VPN) und Content Delivery Systems (CDN) spezialisiert. Uploaded ist und bleibt aber mit Sicherheit das wichtigste Standbein des Schweizer Unternehmens. Wer sich auch nur ein wenig in der Szene umschaut, sieht sofort, wie häufig ul.net von Webwarez-Seiten und Foren als Speicherort für illegale Inhalte genutzt wird. Der Dienst der Cyando AG wird im deutschsprachigen Graubereich zusammen mit Share-Online.biz und Oboom aka Smoozed am häufigsten eingesetzt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Quelle: Tarnkappe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Demnach müßte man alle Waffenhändler für die entstandenen Morde und Körperverletzungen haftbar machen.
 
OLG München: Uploaded.net haftet nicht auf Schadensersatz

Das OLG München hat kürzlich zum Vorteil des Sharehosters Uploaded.net geurteilt. Zwar müsse die Betreibergesellschaft auf Unterlassung haften, in diesem Fall aber nicht auf Schadensersatz. Begründung: Die Cyando AG habe sich an keinen strafbaren Handlungen Dritter beteiligt. Uploaded.net wurde durch das Urteil aber nicht ausnahmslos von der Haftung befreit. Das Gericht hat diesbezüglich Ausnahmen festgelegt.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr hielt in seinem Beitrag fest, dass der Sharehoster Uploaded.net im vorliegenden Fall nicht auf Schadenersatz für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet (OLG München, Urt. v. 02.03.2017 – Az.: 29 U 1799/16).

Mehrere Rechteinhaber hatten in der Vergangenheit vielfach den rechtswidrigen Upload von Musik- und Filmwerken angezeigt, an denen die Uploader keine Rechte besaßen. Die Kläger beanstandeten nun vor dem OLG München, dass die Cyando AG (Betreiber von Uploaded.net) keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen habe, um Re-Uploads, also das erneute Hochladen des gleichen Werkes, zu vermeiden. Man versuchte in der Folge den Betreiber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Die darunter liegende Instanz, das LG München I (Urteil vom 10.08.2016 – Az.: 31 O 6197/14), hatte in solchen Fällen eine Schadensersatzpflicht bejaht. Die Richter des OLG München schlossen sich im aber vorliegenden Fall nicht dieser Meinung an. Zwar hafte das Schweizer Unternehmen auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz.

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Begründung: Es könne nicht festgestellt (was wohl bedeuten soll: bewiesen) werden, dass Uploaded.net sich an den fremden, strafbaren Handlungen in irgendeiner Form beteiligt habe. Für die Begründung eines Schadensersatz-Anspruches reiche es nicht aus, wenn es dort in der Vergangenheit vermehrt zu Urheberrechtsverletzungen gekommen sei. Die Tätigkeit der Cyando AG ist nach Ansicht des OLG München grundsätzlich nicht auf Rechtsverstöße ausgerichtet, sondern inhaltlich neutral. Das klingt für das Unternehmen nach einer Entwarnung. Doch für die Regel wurden im Urteil auch Ausnahmen festgelegt, Uploaded.net ist somit nicht ausnahmslos aus der Haftung raus:

„Dies bedeutet nicht, dass die Beklagte in keinem Fall als Gehilfin haftet (…).

Ein entsprechender konkret auf die rechtswidrige Handlung bezogener Vorsatz kann etwa dann vorliegen, wenn der Anbieter nach Verletzungshinweis keine Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Werkes trifft und dies z. B. dazu führt, dass das betroffene Werk nach Löschung der Datei wiederholt durch denselben Nutzer zeitnah wieder über seine Plattform öffentlich zugänglich gemacht wird.

Erhält der Anbieter Kenntnis von wiederholten Urheberrechtsverletzungen desselben Werkes und stellt fest, dass diese jeweils durch den gleichen Nutzer erfolgten und sperrt gleichwohl nicht dessen Account, ist von einer Kenntnis des Anbieters hinsichtlich weiterer etwaiger konkreter Haupttaten auszugehen.

Vorliegend bestehen aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte hinsichtlich der streitgegenständlichen Werke Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten hatte.“

Das heißt auf Deutsch: Wer als Sharehoster die Re-Uploads seiner Nutzer nicht mit einer Account-Sperre bestraft, kann in Bezug auf den Schadenersatz eben doch in Haftung genommen werden. Das würde zumindest unter anderem das vermehrte Sperren von Uploader-Accounts erklären, was nach meiner Meinung auch mit dem drohenden Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof zusammenhängt.

Im April dieses Jahres haben sich in mehreren Untergrund-Foren zahlreiche Uploader darüber beschwert, dass nebst ihrer rechtsverletzenden Dateien auch ihre Accounts mit sofortiger Wirkung über den Jordan geworfen wurden. Der Grund für das straffe Vorgehen ist schnell erklärt: Wenn man der Cyando AG vor Gericht nachweisen kann, dass sie nicht angemessen auf die Wiederholung der Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer reagiert hat, kann es für die Betreiber so richtig teuer werden.

Quelle; tarnkappe
 
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