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PC & Internet Urheberrecht: Der Abmahnerabmahner

Die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen ist ein Geschäft. Viele zahlen auch, wenn sie nichts getan haben. Der Abmahnbeantworter des CCC bietet kostenlose Hilfe.

Wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung zu verschicken, ist ein hinterhältiges Geschäftsmodell. Ganze Rechtsanwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, macht es doch kaum Arbeit und bringt viel Geld. Viele der Abgemahnten bezahlen die Forderung, auch wenn sie gar nichts getan haben. Weil sie nicht wissen, wie sie sich wehren sollen. Weil sie einen Rechtsstreit und damit noch höhere Kosten fürchten.

Selbst die Nutzung von gemeinfreien Lizenzen wie Creative Commons schützt nicht davor, abgemahnt zu werden, wenn man nicht genau aufpasst. Diesem Missbrauch des Urheberrechts wollen zwei Vereine jetzt etwas entgegensetzen: Dank des
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können Betroffene die Anwälte mit ihren eigenen Waffen schlagen - solange sie zu Unrecht abgemahnt wurden. Wenige Klicks genügen, alles ist rechtlich sauber und Geld kostet es auch nicht.

Sechs Fragen beantworten
Insgesamt sechs Fragen müssen Betroffene beantworten. Die erste ist die wichtigste: "Sie sind sicher, diese angebliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben?" Nur dann kann die Seite wirklich helfen. Wer sich unsicher ist, der solle doch lieber einen Anwalt suchen, heißt es dort. Anschließend gibt es eine Weiterleitung zur Suche nach spezialisierten Kanzleien.

Doch wer sich sicher ist, dass er zu Unrecht abgemahnt wird, der kommt mit fünf weiteren kurzen Fragen zu einem fertigen Formbrief. Dieser beschreibt anhand der Antworten auf die Fragen kurz und freundlich, warum der Betroffene die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben kann. Außerdem fordert er den Anwalt auf, seine Abmahnung zurückzunehmen. Der Brief muss nur noch ausgedruckt und an den abmahnenden Anwalt geschickt werden.

Ein Versuch, Abmahner abzuschrecken
"Gerade Freifunker, Betreiber von Flüchtlingsunterkünften und Freiwillige aus der Torcommunity sind nicht selten Leidtragende von unberechtigten Abmahnungen, die das Anbieten von Infrastruktur für freie und offene Netze zunehmend erschweren", schreiben CCC und Freifunk. Sie meinen Fälle, in denen die Betreiber solcher Infrastruktur für angebliche illegale Downloads der Nutzer abgemahnt werden. "Dagegen wollen und sollten wir uns wehren."

Rechtlich ist der mit dem Abmahnbeantworter erstellte Formbrief ein erster Schritt zu einer sogenannten negativen Feststellungsklage. Er zwingt den abmahnenden Anwalt, seine Abmahnung zurückzunehmen. Tut er das nicht fristgerecht, kann der Brief die Grundlage der Feststellungsklage sein - bei der der abmahnende Anwalt vor Gericht beweisen müsste, dass der Abgemahnte die Vorwürfe wirklich begangen hat. Für die Kanzlei ist das sehr viel aufwändiger als eine einfache Abmahnung.

Die Seite sei ein Versuch, etwas gegen das Geschäftsmodell der Massenabmahnungen zu tun, schreibt der CCC. Das lebe von unberechtigten Forderungen, die von eingeschüchterten Unschuldigen aus Sorge unwidersprochen beglichen werden. "Der Abwehraufwand für zu Unrecht Abgemahnte sinkt, während der Aufwand für die automatisiert abmahnenden Kanzleien steigt - mit jedem Widerspruch, den sie erhalten.

Quelle: golem
 
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