Andy009
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AW: Antwort vom Sozialgericht - was soll das heißen?
Also, bei uns gibt es im Moment leider keine angemessene Wohnungen, d.h. die liegen alle etwas drüber. Zum damligen Zeitpunkt wurde die Wohnung auch nur genehmigt, da angemessender Wohnraum fehlte. Zitat meines Leistungsträgers, d.h. schriftliche Bestätigung meines Leistungsträgers: Die Wohnung wurde auf Dringlichkeit (Eigenbedarfskündigung und mangelnder freier Wohnraum) genehmigt.
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Also, ich kenne auch jemand, da bei uns hier wohnt, ebenfalls SGB II Bezug, und demjenigen wird der Stellplatz bezahlt, d.h. das habe ich selber im Bewilligungsbescheid gesehen.
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Also, bei uns gibt es im Moment leider keine angemessene Wohnungen, d.h. die liegen alle etwas drüber. Zum damligen Zeitpunkt wurde die Wohnung auch nur genehmigt, da angemessender Wohnraum fehlte. Zitat meines Leistungsträgers, d.h. schriftliche Bestätigung meines Leistungsträgers: Die Wohnung wurde auf Dringlichkeit (Eigenbedarfskündigung und mangelnder freier Wohnraum) genehmigt.
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